Grundsteuer Hobbyraum außerhalb Wohnfläche

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  • Graubär
    Neuer Benutzer
    • 08.09.2022
    • 9

    #1

    Grundsteuer Hobbyraum außerhalb Wohnfläche

    Sachverhalt :älteres Mehrfamilienhaus, Eigentümer wohnt im EG. Hat im DG, ehemals Trockenboden umgebaut in einen ca 90 m2 abgeschlossenen Hobbyraum in dem seine große Eisenbahnanlage steht.
    Gehört dieser Hobbyraum auch zu den Zubehörräumen oder zur Wohnfläche?

    Gruß Graubär
  • Hilfsprofi
    Erfahrener Benutzer
    • 04.11.2021
    • 519

    #2
    Ohne ausführlichen Ortstermin ist keine Entscheidung möglich. Welche Spurweite hat den die Anlage?

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Das Bundesland wäre auch immer hilfreich. Die Auffassungen, ob ein Raum der Wohnfläche zuzurechnen ist, unterscheiden sich geringfügig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Radix61
        Benutzer
        • 03.09.2022
        • 81

        #4
        Graubär, da musst du wohl eine Entscheidung treffen. Das FA wird nicht zum Hausbesuch kommen. Ob das jetzt immer noch ein Dachboden ist, oder die Eisenbahnanlage dort ,wohnt, musst du entscheiden. Heizung? Fenster? Fußboden? Möbel? Wäre es ein Kellerraum mit kleinen Fensterchen wäre er nicht als Wohnraum geeignet und keine Wfl.

        Da das ein MFH ist und deiner Beschreibung nach außerhalb der abgeschlossenen Whg, daher:

        Zubehörräume (z. B. Hobbykeller, Kellerbar, Sauna im Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküche) gehören grundsätzlich nicht zur Wohnfläche (§ 42 Abs. 4 Nr. 1 II. BV, Karteikarte 2 zu § 79 Abs. 2 BewG). Befinden sich solche ansonsten typischer Weise im Keller befindlichen Räume (z. B. Saunaräume) im Wohnbereich (Erdgeschoss, Dachgeschoss), zählen deren Grundflächen zur Wohnfläche. Bei Entfernen der Saunaeinbauten z. B. würden ganz normale Aufenthaltsräume vorliegen.

        Bei einem EFH mit eher offenen Bauweise wäre das Ergebnis anders.
        Zuletzt geändert von Radix61; 10.09.2022, 13:39.

        Kommentar

        • Graubär
          Neuer Benutzer
          • 08.09.2022
          • 9

          #5
          Ich möchte Euch für die Ausführungen danken !! und habe daraus meine Schlüsse gezogen.

          Grüße vom Graubär

          Kommentar

          • Hilfsprofi
            Erfahrener Benutzer
            • 04.11.2021
            • 519

            #6
            Ich würde mich trotzdem über einen Ortstermin freuen.

            Kommentar

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