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Grundsteuer Niedersachsen - gemeinschaftliche Auffahrt wie angeben

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    Grundsteuer Niedersachsen - gemeinschaftliche Auffahrt wie angeben

    Hallo Zusammen,

    Mir gehört eine Doppelhaushälfte, die Zuwegung jedoch nur zu 1/4.
    Beide Grundstücke habe ich bei Elster eingegeben, bekomme jetzt aber eine Fehlermeldung, weil ich unter
    3 - Angaben zu Eigentümer/innen
    0 Alleineigentum einer natürlichen Person angegeben habe.

    Muss ich jetzt stattdessen
    7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
    angeben und dann alle persönlichen Daten meiner Nachbarn angeben? Das käme mir im Hinblick auf den Datenschutz doch etwas merkwürdig vor.

    Vielen Dank
    Ailin

    #2
    Zu 0 Alleineigentum einer natürlichen Person gehören bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen im Hauptvordruck Zähler und Nenner von jeweils 1.

    Die Anteile der wirtschaftlichen Einheit an den Flurstücken sind jeweils in Zeile 6 der Anlage Grundstück zu erfassen.



    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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