Grundsteuererklärung Land- und Forstwirtschaft NRW

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • annaM
    Neuer Benutzer
    • 16.09.2013
    • 13

    #1

    Grundsteuererklärung Land- und Forstwirtschaft NRW

    Hallo,
    ich habe auch eine Frage zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

    Wir haben Ackerflächen in NRW (zwei zusammenhängende Flächen, die aus mehreren Flurstücken bestehen).
    Über boris.nrw habe ich mir die EMZ rausgesucht und dabei festgestellt, dass die EMZ anhand der Ackerzahl nicht schlüssig war. Ich habe mir dann einen Liegenschaftsauszug vom Katasteramt besorgt und festgestellt, dass einige Flächen als Grünland, andere als Acker ausgewiesen sind.

    Kann mir jemand sagen, welche Auswirkung die Zuordnung zu Grün- bzw Ackerland hat und ob man wie früher noch Abschläge für z.B. Entwässerungskosten vornehmen kann.

    Danke.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Kann mir jemand sagen, welche Auswirkung die Zuordnung zu Grün- bzw Ackerland hat ...
    Diese Art von Unterauswahl steht doch gar nicht zur Verfügung. Das fällt alles unter Landwirtschaftliche Nutzung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • annaM
      Neuer Benutzer
      • 16.09.2013
      • 13

      #3
      Danke für die Antwort. Ich habe mich nicht klar ausgedrückt. Sorry!

      Ich meinte eigentlich die im Kataster als Grünland ausgewiesenen Flächen, die tatsächlich Acker sind und ob sich dadurch z.B. für Grünland eine niedrigere EMZ als bei Acker ergibt.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        die tatsächlich Acker sind und ob sich dadurch z.B. für Grünland eine niedrigere EMZ als bei Acker ergibt.
        Man muss m. E. die EMZ nehmen, die das Kataster aktuell hergibt. Ob da irgendwann eine Nachschätzung erfolgt, weiß ich auch nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • annaM
          Neuer Benutzer
          • 16.09.2013
          • 13

          #5
          Danke für deine Hilfe.

          Kommentar

          Lädt...