Hallo zusammen,
ich unterstütze eine Erbengemeinschaft bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. Die Erbengemeinschaft besteht aus 4 Personen und besitzt ein Grundstück (besteht aus einem Flurstück) mit einer Kleingartenanlage - also sind GW1 und GW3 relevant.
3 Personen der Erbengemeinschaft stehen in engem Kontakt. Eine dieser 3 Personen wurde vom Finanzamt angeschrieben und hat mich um Unterstützung bei der Grundsteuererklärung gebeten. Die vierte Person wünscht jedoch keinen Kontakt zu den übrigen drei Personen der Erbengemeinschaft.
Kann ich nun trotzdem die vom Finanzamt angeschriebene Person als Empfangsbevollmächtigte (GW1, Zeilen 22-28) angeben, obwohl die vierte Person die Vollmacht eigentlich nicht erteilt hat? Oder dann besser keine Angaben zum Empfangsbevollmächtigte machen?
ich unterstütze eine Erbengemeinschaft bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. Die Erbengemeinschaft besteht aus 4 Personen und besitzt ein Grundstück (besteht aus einem Flurstück) mit einer Kleingartenanlage - also sind GW1 und GW3 relevant.
3 Personen der Erbengemeinschaft stehen in engem Kontakt. Eine dieser 3 Personen wurde vom Finanzamt angeschrieben und hat mich um Unterstützung bei der Grundsteuererklärung gebeten. Die vierte Person wünscht jedoch keinen Kontakt zu den übrigen drei Personen der Erbengemeinschaft.
Kann ich nun trotzdem die vom Finanzamt angeschriebene Person als Empfangsbevollmächtigte (GW1, Zeilen 22-28) angeben, obwohl die vierte Person die Vollmacht eigentlich nicht erteilt hat? Oder dann besser keine Angaben zum Empfangsbevollmächtigte machen?
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