Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer NRW bei Erbpachtgrundstück, wirtschaftliche Einheit?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer NRW bei Erbpachtgrundstück, wirtschaftliche Einheit?

    Hallo zusammen,

    ich versuche gerade, die Grundsteuererklärung (NRW) für meine Schwiegereltern abzugeben.
    Diese haben 1971 ein Haus gebaut auf einem Grundstück der Kirche, sind also die Erbbauberechtigten. Das Grundstück besteht aus drei Flurstücken unterschiedlicher Größe, aber gleichem Bodenrichtwert.
    Nun bestehen zwei Grundbuchblätter für diese drei Flurstücke. Wenn ich das richtig verstanden habe, betrifft das eine Grundbuchblatt den Erbpachtgeber = Grundstückseigentümer = Kirche und das andere Grundbuchblatt den Erbpächter = meine Schwiegereltern.
    Alle drei Flurstücke habe ich nun zweimal erfasst (zweimal wegen der beiden Grundbuchblätter), weiß allerdings nicht, was ich in Zeile 11 ( Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler / Nenner) schreiben soll:
    - Bei 1:1 bekomme ich die folgende Fehlermeldung: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören).
    - Bei 1:2 bekomme ich keine Fehlermeldung, aber ist das auch sachlich richtig?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Hans


    #2
    Meines Erachtens muss man bei einem Erbbaurecht die Flurstücke nur einmal erfassen.und zwar mit dem Grundbuchblatt des Erbbauberechtigten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das finde ich auch sinnvoll. Im Schreiben des Finanzamtes sind allerdings beide Grundbuchblätter angegeben. Also einfach übergehen?

      Kommentar


        #4
        Also einfach übergehen?
        So würde ich das machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke für die Hilfe!

          Kommentar

          Lädt...
          X