Hallo zusammen,
bei der Angabe der Wohnfläche habe ich folgendes Problem.
Die Wohnung liegt im oberen Geschoss eines Mehrfamilienhauses. Die Wohnung selber hat eine Wohnfläche von ca. 65 qm. Zum Eigentum gehört weiterhin ein Sondernutzungsrecht für einen Teil des Dachbodens. Der Dachboden wurde durch eine Innentreppe mit dem Dachboden verbunden. Der Dachboden hat eine Fläche von ca. 35 qm.
Laut Teilungserklärung aus dem Jahr 1988 handelt es sich um ein Sondernutzungsrecht, kein Sondereigentum.
Wir ist mit der Fläche im Dachboden bei der Angabe der Wohnfläche in den Grundsteuerformularen zu verfahren?
Vielen Dank für Ihre/Erue Hilfe!
bei der Angabe der Wohnfläche habe ich folgendes Problem.
Die Wohnung liegt im oberen Geschoss eines Mehrfamilienhauses. Die Wohnung selber hat eine Wohnfläche von ca. 65 qm. Zum Eigentum gehört weiterhin ein Sondernutzungsrecht für einen Teil des Dachbodens. Der Dachboden wurde durch eine Innentreppe mit dem Dachboden verbunden. Der Dachboden hat eine Fläche von ca. 35 qm.
Laut Teilungserklärung aus dem Jahr 1988 handelt es sich um ein Sondernutzungsrecht, kein Sondereigentum.
Wir ist mit der Fläche im Dachboden bei der Angabe der Wohnfläche in den Grundsteuerformularen zu verfahren?
Vielen Dank für Ihre/Erue Hilfe!
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