Grundsteuer - Angabe Wohnfläche bei Sondernutzungsrecht Spitzboden/Dachboden

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  • PeterMS
    Neuer Benutzer
    • 09.08.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuer - Angabe Wohnfläche bei Sondernutzungsrecht Spitzboden/Dachboden

    Hallo zusammen,

    bei der Angabe der Wohnfläche habe ich folgendes Problem.
    Die Wohnung liegt im oberen Geschoss eines Mehrfamilienhauses. Die Wohnung selber hat eine Wohnfläche von ca. 65 qm. Zum Eigentum gehört weiterhin ein Sondernutzungsrecht für einen Teil des Dachbodens. Der Dachboden wurde durch eine Innentreppe mit dem Dachboden verbunden. Der Dachboden hat eine Fläche von ca. 35 qm.
    Laut Teilungserklärung aus dem Jahr 1988 handelt es sich um ein Sondernutzungsrecht, kein Sondereigentum.
    Wir ist mit der Fläche im Dachboden bei der Angabe der Wohnfläche in den Grundsteuerformularen zu verfahren?

    Vielen Dank für Ihre/Erue Hilfe!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Wir ist mit der Fläche im Dachboden bei der Angabe der Wohnfläche in den Grundsteuerformularen zu verfahren?
    Wie wird denn der Dachboden konkret genutzt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • PeterMS
      Neuer Benutzer
      • 09.08.2022
      • 3

      #3
      Der Dachboden ist als Wohnraum ausgebaut. Es würde also wohl Sinn machen das entsprechend anzugeben. Es liegt aber eben nur ein Sondernutzungsrecht vor.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Der Dachboden ist als Wohnraum ausgebaut. Es würde also wohl Sinn machen das entsprechend anzugeben.
        Das sehe ich auch so, das Sondernutzungsrecht reicht doch aus, um ihn eindeutig der Wohnung zuzurechnen.

        Voll rechnet der ja wegen der Dachschrägen ohnehin nicht: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Radix61
          Benutzer
          • 03.09.2022
          • 81

          #5
          Meiner Meinung nach ist die Nutzung und der räumliche Zusammenhang mit der Whg. entscheidend. Die Einordnung der Teilungserklärung ist nicht entscheidend.
          Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören.

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          • PeterMS
            Neuer Benutzer
            • 09.08.2022
            • 3

            #6
            OK. Vielen Dank für die Antworten!

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