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Grundsteuer für Eigentumswohnung in Mehrfamilienhaus - Rheinland-Pfalz

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    Grundsteuer für Eigentumswohnung in Mehrfamilienhaus - Rheinland-Pfalz

    Hallo, ich brauche Eure Hilfe.
    Meine Wohnung liegt in einem Mehrfamilienhaus mit Hoffläche. Amtliche Fläche in qm: 609
    Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 8.555,0000 Nenner: 100.000 (Kaufvertrag 85,55/1000)
    Wertzonen:Teilfläche 1 - Flächenanteil 609 - Bodenrichtwert 1.525,00
    Im GW2 bei Punkt 4. Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks" komme ich einfach nicht weiter.

    #2
    Im GW2 bei Punkt 4. Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks" komme ich einfach nicht weiter.
    Dort sind abgerundet 52 m² einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super, das trage ich direkt ein... nun hat sich gleich ein weiterer Fehler aufgetan....
      • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Sie haben auf der Anlage Grundstück als Art des Grundstücks ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück oder Wohnungseigentum angegeben. Auf der Anlage Grundstück wurden aber keine Wohnungen/Wohnräume und keine Wohnflächen erklärt.
      Bei Grundstücksart habe ich Wohnungseigentum angegeben, was ist daran falsch?

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        #4
        Bei Grundstücksart habe ich Wohnungseigentum angegeben, was ist daran falsch?
        Das ist schon richtig, aber man muss in der Anlage Grundstück auf Seite 5 bei den Angaben zum Ertragswert auch die Wohnfläche angeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          hm.... da das Haus in der sich meine Wohnung befindet, erst 1959 fertiggestellt wurde, habe ich diese Jahreszahl angegeben... und was muss ich da sonst noch angeben? ich kann das doch nur für meine Wohnung angeben, also wie groß sie ist... bei den anderen weiß ich das doch gar nicht so genau... also würde ich hier 1 und 85 qm angegeben... ?

          aber... da steht das
          Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein. .... ??? muss ich dann doch 13 Wohnungen bei 60 bis 100 Qm eintragen und die 609 qm als Gesamtfläche?
          Zuletzt geändert von Annette1308+; 10.09.2022, 16:24.

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            #6
            ich kann das doch nur für meine Wohnung angeben, also wie groß sie ist.
            Es wird doch auch nur nach deiner Wohnung gefragt. Die wirtschaftliche Einheit ist dein Wohnungseigentum, nur dafür erstellst du die Erklärung
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Wow.... jetzt scheint alles richtig zu sein, Danke für Deine Hilfe :-) ich bin gespannt ,was die Behörde daraus macht und was dann dabei herauskommt.

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