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Grundsteuer GW1 - Eigentumswohnung mit Grundstück mit vielen Flurstücken

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    Grundsteuer GW1 - Eigentumswohnung mit Grundstück mit vielen Flurstücken

    Moin zusammen,

    ich verstehe nicht ganz wie ich das in der Maske einzugeben habe.
    Im Kaufvertrag steht in etwa das folgende drin:

    .... Eigentumswohnung belegen in Straße 1, Ort bestehend aus 400/10.000 Miteigentumsanteilen an dem Grundstück Flurstück 01/02, 04/111, 498/12, 2/4 der Flur 7 der Gemarkung Ort in einer Größe von insgesamt 1.968 qm .......

    Wenn ich hier richtig mitgelesen haben, dann müsste ich für die 4 Flurstücke 4 x Gemarkung und Grundstück hinzufügen machen. - Richtig?

    Wie verhält sich das mit der Fläche? ich kann doch die 1.968 qm nur einmal ausweisen und die Flächen der einzelnen Flurstücke sind mir unbekannt!

    Danke

    Freundliche Grüße

    #2
    Wenn ich hier richtig mitgelesen haben, dann müsste ich für die 4 Flurstücke 4 x Gemarkung und Grundstück hinzufügen machen. - Richtig?
    So ist es richtig !

    ... die Flächen der einzelnen Flurstücke sind mir unbekannt!
    Die müssten aber irgendwo ablesbar sein. Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das Bundesland ist Schleswig-Holstein.
      Wenn ich dort über https://danord.gdi-sh.de/viewer/reso...html?lang=de#/ nachsehe, ist dort eine ganz andere Flustückbezeichnung angegeben. Kann es sein, dass das mal zusammenlegt wurde?

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        #4
        Hier genügt es, die erste Fl Nr nur einzugeben, für die Berechnung ist die Vollständigkeit nicht erforderlich. Du hast ja die Gesamtfläche und deinen Anteil.

        Bei uns gibt es eine Wohnanlage mit über 300 Whg und jede der Wohnungen hat 106 Fl Stückeanteile (jeder Parkplatz).
        Da ist das auch gar nicht anders möglich. Nur mal als Beispiel.
        Zuletzt geändert von Radix61; 10.09.2022, 20:42.

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          #5
          Kann es sein, dass das mal zusammenlegt wurde?
          Das ist durchaus möglich. Die Verschmelzung müsste aber im Grundbuch nachvollziehbar sein. Wenn die Gesamtfläche stimmig ist, kannst du auch mit

          der aktuellen Flurstücksnummer arbeiten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke nochmal für die Antworten hier. Es gab in der Tat eine Verschmelzung, und die ist auf der Website des Landes S-H sichtbar. In sofern war die Eingabe dann recht einfach mit der neuen Flurstück Nummer.

            Freundliche Grüße

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