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4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten

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    4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten

    Hallo,
    kurze Frage.
    Haben ein Reihenhaus von unserem Vater geerbt. Meine Mutter besitzt aber bereits seit Anfang 50% vom Haus.
    Bruchteilsgemeinschaft oder Erbe?
    Muss ich bei Name der Gemeinschaft Zeile 1 unseren Nachnamen eintragen?
    Danke!

    #2
    Meine Mutter besitzt aber bereits seit Anfang 50% vom Haus.
    Das hatten wir dieser Tage schon mal, leider finde ich das Thema nicht auf Anhieb

    Das ist natürlich insgesamt keine Erbengemeinschaft und da die Erbengemeinschaft eine Gesamthandgemeinschaft ist, ist das auch keine Bruchteilsgemeinschaft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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