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Grundsteuer NRW: Eigentumswohnung + Flurstück mit Spielplatz

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    Grundsteuer NRW: Eigentumswohnung + Flurstück mit Spielplatz

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Fragestellung:

    Zu meinem Eigentum gehört, neben einer Eigentumswohnung (also bebaut), auch ein Spielplatz (unbebaut).
    Eigentumswohnung und Spielplatz liegen auf unterschiedlichen Flurstücken.
    An beiden Flurstücken habe ich laut Teilungserklärung einen entsprechenden Anteil.

    In GW1 habe ich "bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" angegeben.
    Allerdings habe ich keine Ahnung wie ich mit dem unbebauten Spielplatz umgehen soll.

    Kann jemand diese Frage beantworten?

    Viele Grüße

    #2
    Allerdings habe ich keine Ahnung wie ich mit dem unbebauten Spielplatz umgehen soll.
    Der gehört anteilig zu deiner wirtschaftlichen Einheit Wohnungseigentum (bebautes Grundstück), das Flurstück ist ganz normal zu erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Aufklärung.

      Die Miteigentümer hatten schon wilde Theorien dazu

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        #4
        Ich blieb heute bei der gleichen Frage, mit ähnlichen Voraussetzungen hängen: Doppelhaushälfte auf einem Flurstück als Eigentum und Spielplatzfläche, in unserem Wohngebiet, auf einem anderen Flurstück, als anteiliges Eigentum. Erfasse ich beide Flurstücke separat auf GW-1 und gebe dann die addierten Einzelflächen, als eine "Fläche des Grundstücks", in Zeile 4, auf GW-2 an?

        Hier bleibt bei mir dann noch die Frage nach dem Bodenrichtwert: Unsere Doppelhaushälfte besteht aus 2 Vollgeschossen (EG und 1. OG) und einem ausgebauten Staffelgeschoss. In mehreren Beiträgen hier im Forum habe ich bereits gelesen, dass diese Konstellation, in NRW, als "mehrgeschossig" gilt. Ist es dann aber zulässig, die addierten Flurstückflächen, inkl. Spielplatzflurstück, unter dem mehrgeschossigen Bodenrichtwert laufen zu lassen?

        Ich danke im Voraus für die Hilfe!

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          #5
          In der Regel teilen die Nebenflächen bezüglich des Bodenrichtwerts das Schicksal der Hauptfläche, zwingend ist es nicht.

          Man erfasst alle Flurstücke, an denen man beteiligt ist, in GW1. Den rechnerischen m²-Anteil übernimmt man in die Zeile 4 von GW2,

          bei gleichem Bodenrichtwert wird nur eine Summe eingetragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Oh, das ging schnell. Vielen lieben Dank für die rasche Antwort!

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