Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Tiefgarage mit eigenem Aktenzeichen für die Grundsteuer in Bayern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Tiefgarage mit eigenem Aktenzeichen für die Grundsteuer in Bayern

    einen wunderschönen guten Abend,
    es geht mal wieder um die Grundsteuer in Bayern.

    ich habe ein kleines Problem und komme im Moment nicht richtig weiter.

    Ich habe eine Tiefgarage mit eigenem Aktenzeichen sowie ein eigenes Grundbuchblatt.
    die ETW hat eine auch ein eigenes AZ sowie ein eigenes Grundbuchblatt.

    wie ist am besten zu verfahren. Das Ausfüllen für die ETW ist schon erledigt. aber wie verfahre ich mit der TG??
    ab hier beginnen schon die Problem?

    - Angaben zum Grund und Boden

    Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkungen und Flurstück(e)

    in der Hoffnung auf eine HILFE verbleibe ich

    mfg
    Rudi

    #2
    Wenn du die TG im gleichen Vertrag mit deiner Wohnung gekauft hast (somit ein Nutzungszusammenhang vorliegt), empfehle ich, dieses Flurstück in der Erklärung der Wohnung mitzuerfassen. Beim FA dann die Löschung des Aktenzeichens für den Stellplatz beantragen. Somit ist also nur eine Grundsteuererklärung erforderlich.
    Zuletzt geändert von Radix61; 10.09.2022, 20:34.

    Kommentar


      #3
      Das heißt, dass der Tiefgaragenstellplatz derzeit nicht der Wohnnutzung zugeordnet ist, obwohl er dazu gehört.

      Dann erstellst du jetzt 2 Erklärungen und beantragst in beiden Erklärungen unter Ergänzende Angaben den Stellplatz

      der Eigentumswohnung zuzuordnen. Den Miteigentumsanteil, der mit dem Stellplatz verbunden ist, erfasst du in gleicher

      Weise wie bei der Wohnung, also das Flurstück und den Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück.

      Da der Stellplatz sicher unter 50 m² hat und damit unter deiner Freigrenze liegt, gibst du die Nutzfläche mit 0 m² an.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Beim FA dann die Löschung des Aktenzeichens für den Stellplatz beantragen.
        Auch das ist eine Möglichkeit. Ich habe aber hier schon mehrfach gelesen, dass Finanzämter den Sachverhalt unter

        den Ergänzenden Angaben erklärt haben wollen. In die Hand nehmen muss das ohnehin ein Mensch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Richtig Charlie24, da bei Angaben unter den "ergänzenden Angaben" kein Autofall entsteht, was bei dem Sachverhalt zu vermeiden wäre. Meine #2 wäre für die Verwaltung die einfachste Lösung. Ein Autofall für Whg+TG und eine Löschung.

          Kommentar


            #6
            Meine #2 wäre für die Verwaltung die einfachste Lösung. Ein Autofall für Whg+TG und eine Löschung.
            In Bayern funktioniert das wahrscheinlich recht gut, weil hier die Bearbeitung von Erklärungen tatsächlich schon angelaufen ist

            und solche Besonderheiten inzwischen auch über eine Sonstige Nachricht an das Finanzamt mitgeteilt werden können,

            das mit der Bearbeitung ist aber nicht in allen Bundesländern so.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              guten Tag zusammen,

              erstmal vielen Dank für die Hilfestellung. Verstanden habe ich eigentlich fast nichts.

              Ich beschreibe es nochmals und vielleicht bekomme ich eine verständlichere Erklärung.
              ich habe eine ETW mit TG im gleichen Haus. Es besteht jeweils ein eigenes Grundbuchblatt für die ETW und für die TG.
              ich habe auch jeweils einen Grundsteuerbescheid für die ETW und einen für die TG.
              Auch jeder Grundsteuermess-Bescheid hat ein anderes Aktenzeichen.

              Wie soll ich nun am besten verfahren?
              das Ganze soll für die Grundsteuererklärung Bayern abgeliefert werden.

              bis bald und jetzt schon vielen -dank für Euren Einsatz sagt
              Rudi

              Kommentar


                #8
                Dein Ziel muss es sein, den Tiefgaragenstellplatz mit der Wohnung, zu der er ja gehört, zu nur einer wirtschaftlichen Einheit unter dem Aktenzeichen

                der Wohnung zusammenzuführen. Dafür wurden dir 2 Möglichkeiten aufgezeigt. Du nimmst den Miteigentumsanteil für den Stellplatz gleich in die

                Erklärung für die Wohnung mit auf und erklärst den Stellplatz dort mit 0 m² Nutzfläche oder du gehst den von mir beschriebenen Weg mit zwei

                Erklärungen und Ergänzenden Angaben zur Feststellungserklärung. Im ersten Fall schickst du unter dem Aktenzeichen des Stellplatzes

                eine Sonstige Nachricht an das Finanzamt, in der du den Sachverhalt erklärst.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X