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Grundsteuer - unbeb. Grundstück - unverheiratetes Paar: Eigentumsverh./Einreichung

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    Grundsteuer - unbeb. Grundstück - unverheiratetes Paar: Eigentumsverh./Einreichung

    Hallo zusammen,

    ich habe schon viel im Internet gesucht, aber noch keine eindeutigen Hinweise gefunden. Ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen.
    Hier ist der Sachverhalt: Meine Partnerin und ich besitzen zusammen ein Grundstück (zu gleichen Teilen, je 1/2). Wir sind nicht verheiratet.

    Frage A) Was tragen wir nun bei Eigentumsverhältnissen ein? Es gibt die folgende Auswahl:

    Keine Angabe
    0 Alleineigentum einer natürlichen Person
    1 Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
    2 Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person
    3 Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person
    4 Ehegatten/Lebenspartner
    5 Erbengemeinschaft
    6 Bruchteilsgemeinschaft
    7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
    8 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen
    9 andere Grundstücksgemeinschaft

    Frage B) Reicht es aus wenn ich für meine Partnerin und mich nur eine Erklärung abgebe? Ich würde unter Eigentümer/in / Beteiligte jeweils Sie und mich separat eintragen mit einem jeweiligen Anteil von 1/2. Oder muss meine Partnerin, da wir nicht verheiratet sind eine separate Erklärung abgeben? (Wir besitzen beide nur dieses Grundstück).

    Vielen, lieben Dank im Voraus!

    #2
    Entweder ist 6 Bruchteilsgemeinschaft zutreffend oder 7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen.

    Es hängt davon ab, ob jeder von euch völlig unabhängig voneinander über seinen Miteigentumsanteil verfügen kann.

    Es muss nur eine Erklärung abgegeben werden, das ist richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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