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GrdStr Bayern: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Nenner zu lange

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    GrdStr Bayern: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Nenner zu lange

    Hallo Zusammen,

    ich besitze eine Eigentumswohnung und als Miteigentumsanteil wird in der Teilungsurkunde 111.113/49.341.987 genannt.
    Ich kann diesen Wert aber in Elster unter "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner" nicht eintragen, da der Nenner eine Stelle zu lange ist. Habt Ihr da einen Tipp für mich?
    Vielen Dank.
    LG
    Roland

    #2
    Wie groß ist denn das Flurstück der Anlage in m² ? Bitte bei mehr als 1 Flurstück die Gesamtfläche angeben
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Fläche:7172 qm
      Zuletzt geändert von Waidler; 11.09.2022, 11:12.

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        #4
        Mir erscheinen die Angaben zu Zähler und Nenner nicht plausibel. Bei Werten von 111.113 und 49.341.987 würde sich ein rechnerischer m²-Anteil

        von nur 2,53 m² ergeben. Wie viele Wohnungen gibt es denn insgesamt ? Wir groß sind die Wohnungen im Durchschnitt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Mein Vorschlag:
          Zähler: 111,113
          Nenner: 49342

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            #6
            Die "Wohnung" hat 18 qm. Insgesamt sind 390 solcher Appartements in dem Haus. Also ja, der Anteil ist sehr klein

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              #7
              Bei 7172 m² sieht das mit der Plausibilität aber schon besser aus als bei 1125 m², da sind wir bei 16,15 m².

              Da würde ich mich dem Vorschlag von Hilfsprofi anschließen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Super. Vielen Dank. Dann mach ich das so.

                Euch noch ein schönes Wochenende

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