Grundsteuererklärung für Mutter über mein Elster Zugang möglich?

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  • Dagmar62
    Neuer Benutzer
    • 24.08.2010
    • 10

    #1

    Grundsteuererklärung für Mutter über mein Elster Zugang möglich?

    Hallo, man verzeihe mir diese Frage, ich selber habe erstmalig einen Zugang zu Elster beantragt, um die Grundsteuererklärung (für mein Eigentum, NRW) zu erstellen. Gleichzeitig werde ich für meine Mutter tätig, für ein Stück Ackerland (in Sachsen). Kann ich beides dann über meinen Elster-Zugang erstellen, oder muss ich für meine Mutter (übrigens 83 Jahre alt...) dann noch einen eigenen Zugang veranlassen? Letztendlich läuft das dann sowieso alles über mich, meine Eltern sind damit total überfordert, und ich stelle ja selber hier auch entsprechend u.U. überflüssige oder dumme Fragen....sorry.....
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Kann ich beides dann über meinen Elster-Zugang erstellen,
    Natürlich, das ist kein Problem. Bei dem Ackerland musst du die Anlage GW3 satt GW2 beifügen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Hilfsprofi
      Erfahrener Benutzer
      • 04.11.2021
      • 519

      #3
      Dein Zugang reicht auch für Deine Mutter.

      Kommentar

      • Dagmar62
        Neuer Benutzer
        • 24.08.2010
        • 10

        #4
        Vielen Dank euch beiden! Ich war unsicher, weil es ja auch in/für unterschiedliche Bundesländer ist.

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          Ich war unsicher, weil es ja auch in/für unterschiedliche Bundesländer ist.
          Es stehen die Formulare aller Bundesländer zur Verfügung, wobei für NRW und Sachsen das gleiche Formular zu verwenden ist.

          Gesteuert wird die Erklärung über das Aktenzeichen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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