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Grundsteuererklärung Erbengemeinschaft ohne Kontakt

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    Grundsteuererklärung Erbengemeinschaft ohne Kontakt

    Hallo liebe Community,
    ich hätte folgendes Anliegen.

    Meine Schwiegermutter hat in Thüringen über eine Erbengemeinschaft (7 Personen) ein Anteil von einem verpachtetem Ackerland (Anteil ist 1/12).
    Grundsteuer bezahlt seit jeher der Pächter, Sie steht nur im Grundbuch mit drin.

    Nun bekam Sie einen Brief vom Finanzamt, dass Sie bitte eine Grundsteuererklärung machen soll.
    Meine Frage wäre, reicht es, wenn Sie hingeht und Ihren Anteil erwähnt, oder muss Sie alle Personen aufführen?

    Problem an der Sache ist, dass kein Kontakt zur den anderen 6 Personen besteht.

    Hoffe jemand kann mir helfen, schöner Sonntag euch

    #2
    Meine Frage wäre, reicht es, wenn Sie hingeht und Ihren Anteil erwähnt, oder muss Sie alle Personen aufführen?
    Man muss alle Personen aufführen, wobei die Angaben zur persönlichen ID und zur Steuernummer der Einkommensteuer keine Pflichtfelder sind.

    Normalerweise hat man einen Erbschein, da stehen auch das Geburtsdatum und die Adresse, wobei sich die natürlich geändert haben kann.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      danke für deine Antwort.

      Im den vorhandenen Unterlagen stehen leider nur die Namen.
      Wenn ich einen Grundbuchauszug anfordere, hilft der mir weiter oder wie verfahre ich hier am besten?

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        #4
        Wenn ich einen Grundbuchauszug anfordere, hilft der mir weiter oder wie verfahre ich hier am besten?
        Das ist nicht sicher. Wenn dort die Adressen stehen, können die ja auch veraltet sein.

        Man kann bei der PLZ 00000 eingeben und bei Ort und Straße unbekannt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das ist nicht sicher. Wenn dort die Adressen stehen, können die ja auch veraltet sein.

          Man kann bei der PLZ 00000 eingeben und bei Ort und Straße unbekannt.

          Okay vielen Dank

          Allerdings ist mir eben eingefallen, dass ich den auf jedenfall anfordern muss.
          Das Grundstück ist nicht genau zu 1/12 jedem sondern etwas seltsam aufgeteilt.

          Ich fordere den mal an, und dann mache ich bei der Adresse unbekannt rein.

          Vielen Dank

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            #6
            Das Grundstück ist nicht genau zu 1/12 jedem sondern etwas seltsam aufgeteilt.
            Die Erbquoten bei einer Erbengemeinschaft müssen nicht zwingend angegeben werden, die stehen allerdings in jedem Fall im Erbschein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Erbquoten bei einer Erbengemeinschaft müssen nicht zwingend angegeben werden, die stehen allerdings in jedem Fall im Erbschein.
              Allerdings muss ich doch den wirtschaftlichen Zähler/Nenner bei jeder Person eintragen oder?

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                #8
                Allerdings muss ich doch den wirtschaftlichen Zähler/Nenner bei jeder Person eintragen oder?
                Bei Landwirtschaft sind die Flurstücke nur in GW3 zu erfassen, nicht im Hauptvordruck.

                Die Erbquoten der Beteiligten müssen nicht angegeben werden, eine Erbengemeinschaft ist eine sog. Gesamthandsgemeinschaft,

                das Ackerland gehört der Erbengemeinschaft als Gesamtheit, nicht den einzelnen Miterben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Vielen Dank, du hast mir extrem weitergeholfen

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