Grundsteuerreform - Sachsten ETW: Flurstück: Zähler Nenner (falls vorhanden)

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  • Christian S.
    Neuer Benutzer
    • 11.07.2022
    • 15

    #1

    Grundsteuerreform - Sachsten ETW: Flurstück: Zähler Nenner (falls vorhanden)

    Hallo,
    ich haenge gleich am Anfang bei der Grundsteuerreform (Sachsen/Leipzig/Eigentumswohnung).
    Ich habe leider keinen Grundbuchauszug und im Schreiben der Stadt Leipzig gab es keine Angaben (NRW hatte viele Daten mitgesendet).
    So habe ich mir die Daten aus dem Kaufvertarg gesucht (siehe Bild). Leider wirft das Programm gleich einen Fehler zum Flursteueck Zaehler/Nenner aus.
    In der Wingabemaske steht "Zähler Nenner (falls vorhanden)", also habe ich es frei gelassen, dann kommt aber die Fehlermeldung beim Absenden.
    Wie gehe ich hier weiter vor?

    Fuer Eure Tips bin ich sehr dankbar.

    Gruesse Christian
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    Diese Galerie hat 1 Bilder
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Ist vielleicht die 972, die du bei Flur eingetragen hast, in Wirklichkeit die Flurstücksnummer ? Ohne Zähler bei der Flurstücksnummer

    geht es nicht. Die Nummer steht in jedem Fall im Kaufvertrag.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Christian S.
      Neuer Benutzer
      • 11.07.2022
      • 15

      #3
      Hallo Charlie24,
      Ja die 924 ist die Flurstuecksnummer, ist das nicht richtig bei Flur?
      Woher bekomme ich denn Zaehler und Nenner?

      Gruesse, Christian

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Ja die 924 ist die Flurstuecksnummer, ist das nicht richtig bei Flur?
        Woher bekomme ich denn Zaehler und Nenner?
        Nein, Flur gibt es nicht in jedem Bundesland, die Flurstücksnummer in der Zeile darunter schon. Den Nenner kannst du dort leer lassen,

        nicht jede Flurstücksnummer hat einen Nenner.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Christian S.
          Neuer Benutzer
          • 11.07.2022
          • 15

          #5
          Vielen herzlichen Dank, hat geklappt. :-)

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