Hallo,
auf unserem Grundstück befinden sich mehrere kleine Nebengebäude (ehemalige Scheunen, Vierseitenhof) in unterschiedlichen Größen.
Kann für jedes der Nebengebäude ein Freibetrag von 30m2 Nutzfläche abgezogen werden? Oder gilt der Freibetrag von 30m2 insgesamt für alle Nebengebäude bzw. für die gesamte Nutzfläche? Das wird nicht ganz deutlich in den Anleitungen der Grundsteueranlagen.
Und noch eine Frage: Zählt als Nutzfläche der Nebengebäude auch eine Fläche, die nur überdacht ist und an einer Seite (lange Seite) offen? Also so eine Art Unterstand (= untere "Etage" einer Scheune mit Strohlagerung oben drüber)?
Vielen Dank und beste Grüße
Stella
auf unserem Grundstück befinden sich mehrere kleine Nebengebäude (ehemalige Scheunen, Vierseitenhof) in unterschiedlichen Größen.
Kann für jedes der Nebengebäude ein Freibetrag von 30m2 Nutzfläche abgezogen werden? Oder gilt der Freibetrag von 30m2 insgesamt für alle Nebengebäude bzw. für die gesamte Nutzfläche? Das wird nicht ganz deutlich in den Anleitungen der Grundsteueranlagen.
Und noch eine Frage: Zählt als Nutzfläche der Nebengebäude auch eine Fläche, die nur überdacht ist und an einer Seite (lange Seite) offen? Also so eine Art Unterstand (= untere "Etage" einer Scheune mit Strohlagerung oben drüber)?
Vielen Dank und beste Grüße
Stella
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