Hallo,
Meine Partnerin und ich haben zwei Kinder sind jedoch nicht verheiratet und daher jeweils Einzeln veranlagt. Meine "Frau" bekommt das Kindergeld und auch laut Riestervertrag die Kinderzulage (Wir haben beide einen Riestervertrag)
Ich habe in meiner Steuererklärung für beide Kinder die die Anlage Kind ausgefüllt und dort meine "Frau" als Kindschaftsverhältnis angegeben. In der Anlage AV habe ich jedoch bei mir keine Angabe in der Zeile 16 bis 20 gemacht.
Meine Frau hat ebenfalls die Anlage Kind und mich als Kindschaftsverhältnis angegeben. Da Sie ja laut Riestervertrag die Kinderzulage bekommt, habe ich bei Ihr in Zeile 19 zwei Kinder angegeben. Bei der Prüfung bekomme ich dann eine Rückzahlung angezeigt. Wenn ich hier jedoch bei meiner Frau keine Kinder angeben, verdreifacht sich der Betrag der Steuerrückzahlung?
Eine Fehlermeldung bekomme ich in beiden Fällen nicht. Muss meine Frau hier überhaupt die Kinder angeben oder werden die nicht durch den Riestervertrag automatisch übermittelt?
Meine Partnerin und ich haben zwei Kinder sind jedoch nicht verheiratet und daher jeweils Einzeln veranlagt. Meine "Frau" bekommt das Kindergeld und auch laut Riestervertrag die Kinderzulage (Wir haben beide einen Riestervertrag)
Ich habe in meiner Steuererklärung für beide Kinder die die Anlage Kind ausgefüllt und dort meine "Frau" als Kindschaftsverhältnis angegeben. In der Anlage AV habe ich jedoch bei mir keine Angabe in der Zeile 16 bis 20 gemacht.
Meine Frau hat ebenfalls die Anlage Kind und mich als Kindschaftsverhältnis angegeben. Da Sie ja laut Riestervertrag die Kinderzulage bekommt, habe ich bei Ihr in Zeile 19 zwei Kinder angegeben. Bei der Prüfung bekomme ich dann eine Rückzahlung angezeigt. Wenn ich hier jedoch bei meiner Frau keine Kinder angeben, verdreifacht sich der Betrag der Steuerrückzahlung?
Eine Fehlermeldung bekomme ich in beiden Fällen nicht. Muss meine Frau hier überhaupt die Kinder angeben oder werden die nicht durch den Riestervertrag automatisch übermittelt?
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