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Kinderzulage Anlage AV Zeile 19

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    Kinderzulage Anlage AV Zeile 19

    Hallo,

    Meine Partnerin und ich haben zwei Kinder sind jedoch nicht verheiratet und daher jeweils Einzeln veranlagt. Meine "Frau" bekommt das Kindergeld und auch laut Riestervertrag die Kinderzulage (Wir haben beide einen Riestervertrag)

    Ich habe in meiner Steuererklärung für beide Kinder die die Anlage Kind ausgefüllt und dort meine "Frau" als Kindschaftsverhältnis angegeben. In der Anlage AV habe ich jedoch bei mir keine Angabe in der Zeile 16 bis 20 gemacht.

    Meine Frau hat ebenfalls die Anlage Kind und mich als Kindschaftsverhältnis angegeben. Da Sie ja laut Riestervertrag die Kinderzulage bekommt, habe ich bei Ihr in Zeile 19 zwei Kinder angegeben. Bei der Prüfung bekomme ich dann eine Rückzahlung angezeigt. Wenn ich hier jedoch bei meiner Frau keine Kinder angeben, verdreifacht sich der Betrag der Steuerrückzahlung?

    Eine Fehlermeldung bekomme ich in beiden Fällen nicht. Muss meine Frau hier überhaupt die Kinder angeben oder werden die nicht durch den Riestervertrag automatisch übermittelt?


    #2
    Wenn ich hier jedoch bei meiner Frau keine Kinder angeben, verdreifacht sich der Betrag der Steuerrückzahlung?
    Das ist schon klar, dann rechnet die Steuervorausberechnung bei der Günstigerprüfung ja auch die Kinderzulagen nicht mit ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ihr müsst schon beim Riesterantrag und in der Steuererklärung gleiche wahrheitsgemäße Angaben machen. Nur dann kann richtig geprüft werden, ob der Zulagenanspruch oder die steuerlcihe Auswirkung günstiger ist.

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        #4
        Sich die Steuererstattung schönzurechnen, bringt doch nichts, das Finanzamt hat die Daten zu dem Vertrag.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          besten Dank für die schnelle Hilfe Charlie24. Die Günstigerprüfung hat mich etwas verwirrt und war in der Konstellation neu für mich neu.

          Ich gebe bei meiner Frau beide Kinder an, wegen der Kinderzulage und bei mir keins? Dann hatte ich es ja sogar im letzten Jahr richtig ausgefüllt

          Mit freundlichen Grüßen

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            #6
            Ich gebe bei meiner Frau beide Kinder an, wegen der Kinderzulage und bei mir keins? Dann hatte ich es ja sogar im letzten Jahr richtig ausgefüllt
            So ist es richtig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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