Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wie gebe denn meinen Umsatz ein?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wie gebe denn meinen Umsatz ein?

    Hallo, ich weiß eine völlig banale Frage. Und ích hab auch schon bestimmt 10 x eine EÜR abgegeben. Aber so wie heute wars noch nie. Ich hab mich mindestens 5 x durchgeklickt und hatte immer dieses Ergebnis, ich dokumentiere hier den Verlauf des Formulars:
    1. Neues Formular
    2. Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) Jahr 2021 und „Weiter“
    3. Direkt zum Formular – Mit der Dateneingabe beginnen
    4. Nächste Seite – Ehepartner, Wohnsitz abweichend – trifft alles auf mich nicht zu
    5. Nächste Seite - Nur bei Ehegatten – trifft auf mich nicht zu
    6. Bankverbindung – stimmt –
    7. Nächste Seite
    8. 5 - Auswahl der Form der Bekanntgabe des Steuerbescheids
    9. Nächste Seite
    10. 6 - Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage – trifft auf mich nicht zu
    11. Nächste Seite
    12. Einkommensersatzleistungen – trifft auf mich nicht zu
    13. Nächste Seite
    14. Angaben bei Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen usw. – trifft auf mich nicht zu
    15. Nächste Seite
    16. Angaben bei Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen – trifft auf mich nicht zu
    17. Nächste Seite
    18. Nur bei Wechsel der Religionszugehörigkeit im Kalenderjahr 2021 – trifft auf mich nicht zu
    19. Nächste Seite
    20. Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Steuererklärung – trifft auf mich nicht zu
    21. Nächste Seite
    22. Angaben zu Belegen – trifft auf mich nicht zu
    23. Anlagen N – „Nächste Anlage“
    Und damit war das Ende erreicht. Aber wo gebe ich denn meinen Umsatz ein, bzw. wann werde ich danach gefragt?
    War ich im falschen Formular? HilfE!!!

    Danke für den Support. Grüße Stefan

    #2
    Du bist ja auch in der Einkommensteuererklärung und nicht in der EÜR: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich war also tatsächlich im falschen Formular. Aufgefallen ist mir das nicht. Vermutlich... ist heute nicht mein Tag, oder wie auch immer. DANKE!!!

      Kommentar


        #4
        Ich hab auch eine "Est unbeschränkt" abgesendet (in dem ganzen Chaos). Muss ich das dem FA mitteilen, damit die sich nicht wundern?
        Es ist nur dieses eine Formular "Anlage EÜR" auszufüllen? Richtig?

        Kommentar


          #5
          Es ist nur dieses eine Formular "Anlage EÜR" auszufüllen? Richtig?
          Die Anlage AVEÜR wirst du deiner EÜR schon beifügen müssen, die braucht man immer.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Kannst Du mir dazu noch den Link hier Online stellen? Finde das auf der Elsterseite sicher nicht und eben hatte das wunderbar geklappt.

            Kommentar


              #7
              Die AVEÜR ist eine Anlage zur EÜR, die musst du dem EÜR-Formular beifügen. Wie das bei Mein ELSTER geht. steht hier:

              https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                DANKE, Klasse Support!!!

                Kommentar


                  #9
                  Wenn Du gewerbliche oder selbständige Einkünfte hast, dann musst Du auf alle Fälle auch die Einkommensteuererklärung abgeben. Und zwar mit Anlage G oder S.

                  Kommentar


                    #10
                    "Und zwar mit Anlage G oder S." Aha. Hatte ich bisher nie gemacht. Und ich bin seit 2006 selbstständig. www.rechnungswesen-nachhilfe-berlin.de
                    Buchungssätze rauf und runter. Aber das hier? Ich blick nie so richtig durch.

                    Kommentar


                      #11
                      Dann hat der Finanzbeamte offenbar Deinen Gewinn selber in die Einkommensteuererklärung übertragen. Die Elster-Berechnung wird dann in aller Regel auch falsch gewesen sein.

                      Kommentar


                        #12
                        Und das macht er dann schon seit 15 Jahren so. Seit 15 Jahren trägt der Finanzbeamte den Gewinn in die Erklärung ein. SEIT 15 Jahren?!?

                        Kommentar


                          #13
                          Da hast du offenbar sehr nette Bearbeiter beim Finanzamt :-)


                          PS: fällt mir gerade auf, wo sind die Smilys hin?
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                          Kommentar


                            #14
                            Die sind verschwunden, hab sie auch schon vermisst

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von StefanTempelhof Beitrag anzeigen
                              Und das macht er dann schon seit 15 Jahren so. Seit 15 Jahren trägt der Finanzbeamte den Gewinn in die Erklärung ein. SEIT 15 Jahren?!?
                              Wenn du seit 15 Jahren Einkommensteuererklärungen ohne eine wesentliche Einkunftsart abgibst, kann das schon Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung sein.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X