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Grundsteuer Bayern - Wie Flurstücke zum Aktenzeichen ermitteln?

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    Grundsteuer Bayern - Wie Flurstücke zum Aktenzeichen ermitteln?

    Hallo zusammen,

    ich verzweifle gerade an der Grundsteuererklärung (Bundesland Bayern).

    Kann man irgendwie herausfinden, welche Flurstücke einem Einheitswert-Aktenzeichen zugeordnet werden müssen? Konkret haben wir zwei Informationsschreiben für unsere Adresse erhalten. D. h. es gibt zwei verschiedene Einheitswert-Aktenzeichen.
    1. Ein Aktenzeichen/Informationsschreiben für die Lage/Adresse: <unsere Straße/Hausnummer>.
    2. Und ein zweites für die Lage/Adresse: Bei <unsere Straße Hausnummer>.
    Im Grundbuch für unsere Anschrift stehen aber fünf verschiedene Mini-Flurstücke, die alle zusammenhängen und aus meiner Sicht alle dieselbe Adresse haben. Aus der Lagebezeichnung im Grundbuch für die einzelnen Flurstücke wird nicht ersichtlich, welchem der beiden Aktenzeichen sie zugeordnet sind. Für mich sind da auch keine zwei klar voneinander abgegrenzte wirtschaftlichen Einheiten erkennbar. Das heißt, ich kann absolut nicht erkennen, welches Flurstück in welcher Grundsteuer-Erklärung genannt werden muss (ich muss ja pro Aktenzeichen eine Erklärung abgeben).

    Der Blick in den BayernAtlas ist auch nicht aufschlussreich. Ich sehe einfach nur, dass es diese fünf Flurstücke unter dieser Adresse gibt, aber mehr nicht.

    Was mache ich denn da? Kann man irgenwie ermitteln, zu welchem Aktenzeichen ein Flurstück gehört oder soll ich da besser beim Finanzamt anrufen? Oder wohin wende ich mich da am besten?


    Vielen Dank für alle hilfreichen guten Geister hier im Forum.
    Zuletzt geändert von Fekux; 12.09.2022, 10:28.

    #2
    Hier kommt es auf den evtl. Nutzungszusammenhang an. Hier sind noch Angaben erforderlich.
    UM welches Gebäude geht es? Sind das Anliegerwege? Garagen? Stellplatz? Evtl.kann man die Aktenzeichen dann zusammenfassen.

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      #3
      Danke. Es handelt sich um die folgenden Flurstücke. Bezeichnungen gemäß Grundbuch:
      1. <Unsere Adresse>: Wohnhaus, Garten, Wohnen.
      2. <Unsere Adresse, aber mit veralteter Hausnummer>: Wohnhaus. [Ist schon lange baulich Teil von 1 und es gibt auch nur einen Eingang und keine Trennwände, o. Ä.]
      3. An <unsere Adresse>: Gebäude und Freifläche.
      4. <Nähe unsere Straße>: Gebäude und Freifläche. Steht auf einem anderen Grundbuchblatt, ist aber geopraphisch am selben Ort, d. h. mit den anderen Flurstücken verbunden

      In der Realität sieht es so aus (alles geographisch miteinander verbunden):
      1. Wohngebäude mit Garten und Hof.
      2. Wohngebäude (Teil von 1).
      3. Hof mit freistehendem Nebengebäude (größer 30 m²).
      4. Garage mit Hof.

      Wie ich das jetzt auf die Aktenzeichen aufteilen soll, ist mir völlig unklar.

      Flurstück eins gehört wohl zu Aktenzeichen 1, oben. Die Präposition An (Flurstück 3) liest sich irgendwie ähnlich zur Präposition Bei, also gehört das eventuell zum Aktenzeichen 2 (oben). Aber keine Ahnung, wo ich die anderen Flurstücke zuordnen soll und ob die ersten beiden Annahmen überhaupt korrekt sind.

      Ich würde da ungern raten, daher meine initiale Frage, wie man in Erfahrung bringen kann, wie die Flurstücke offiziell den wirtschaftlichen Einheiten zugeordnet wurden. Prinzpiell muss ich es ja letzlich genauso eintragen, oder? Oder darf ich tatsächlich eigenmächtig die Aktenzeichen zusammenfassen?
      Zuletzt geändert von Fekux; 12.09.2022, 11:56.

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        #4
        Wohnhaus. [Ist schon lange baulich Teil von 1 und es gibt auch nur einen Eingang ...
        Da spricht alles für eine Zusammenlegung, das lässt sich nämlich nicht wirklich aufteilen.

        Oder darf ich tatsächlich eigenmächtig die Aktenzeichen zusammenfassen?
        Du könntest die Zusammenfassung entweder unter Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung im Hauptvordruck erläutern oder du

        schickst unter dem 2. Aktenzeichen eine Sonstige Nachricht an das Finanzamt, damit die das zusammenfassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich habe noch ein paar Angaben ergänzt. Auf Flurstück drei steht ein freistehendes Nebengebäude (selber Eigentümer).

          Selbst wenn man 1 und 2 zusammenfasst, könnte es sein, dass das Nebengebäude und nicht die veraltete Hausnummer das zweite Aktenzeichen repräsentiert, oder? Und dann wäre trotzdem eine zweite Erklärung notwendig. Oder liege ich da falsch?

          Wäre es nicht einfacher es so machen, wie es offiziell hinterlegt ist? Ansonsten müsste ich doch hoffen, dass das Finanzamt meine Meinung teilt und falls es das nicht tut, steht zu befürchten, dass dann für die nicht abgegebene zweite Erklärung eine Strafzahlung fällig wird. Sehe ich das zu eng?

          Daher, tut mir leid, noch einmal meine Frage, wo ich denn am besten erfrage, wie die Flurstücke von Amts wegen den wirtschaftlichen Einheiten zugeordnet wurden?

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            #6
            ... dass dann für die nicht abgegebene zweite Erklärung eine Strafzahlung fällig wird. Sehe ich das zu eng?
            Deshalb musst du das Finanzamt ja auch in irgendeiner Form über Mein ELSTER informieren. Wenn man das Wohnhaus nicht

            mehr aufteilen kann, sind 2 Erklärungen doch schwierig. Das Nebengebäude ist keine eigene wirtschaftliche Einheit, es besteht

            doch sicher ein Nutzungszusammenhang zur Wohnnutzung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              In Ordnung, das klingt alles vernünftig. Dann hoffe ich mal, dass das gut geht.

              Vielen Dank für die Unterstützung.

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                #8
                Noch eine Anschlussfrage: Wir haben eigentlich sogar noch ein drittes Informationsschreiben erhalten.

                Für dieses dritte Aktenzeichen wird als Lage allerdings die Hausnummer des Nebengrundstücks genannt, das aber ebenfalls uns gehört und auch geographisch ist das alles mit den oben genannten Flurstücken verbunden.

                Da steht ein weiteres Nebengebäude, das aber keinen eigenen Eingang zur Straße hat (d. h. die Hausnummer gab es zwar früher mal, existiert heute aber nur noch auf dem Papier). Das Gebäude ist nur über unser Grundstück zugänglich.

                Muss ich dieses Nebengrundstück als eigene wirtschaftliche Einheit ansehen, oder macht es Sinn, auch für dieses dritte Aktenzeichen eine Zusammenlegung mit dem Haupt-Aktenzeichen anzustreben? Geht das trotz der unterschiedlichen Hausnummern, die zu den Aktenzeichen auf den Informationsschreiben genannt sind?

                Vielen Dank vorab.

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                  #9
                  Wenn es die Hausnummern bei der Gemeinde doch gar nicht mehr gibt und bei allen Nebengebäuden einen Nutzungszusammenhang

                  mit eurem Wohnhaus besteht, könnte man vermutlich alles zusammenlegen. Das kommt auf die konkreten Verhältnisse vor Ort an, aus

                  der Ferne des Internets ist das schwer zu beurteilen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Diese Fragen musst du in Zusammenarbeit mit deinem örtlichen FA klären, das kann dann auch die Historie deiner drei Aktenzeichen aus den Papierakten nachvollziehen. Deiner Schilderung nach macht es schon Sinn, die drei Einheiten zusammenzufassen (sofern das alles Grundvermögen ist und nicht auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen dabei ist).

                    Nur über Elster ist das nicht möglich, Kontaktaufnahme mit dem FA ist hier erforderlich.

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                      #11
                      In Ordnung. Vielen lieben Dank für die erhellenden Antworten.

                      Um meine Frage oben noch zu beantworten: Es ist möglich, über die Grundsteuer-Hotline von Bayern in Erfahrung zu bringen, wie Flurstücke offiziell den Aktenzeichen zugeordnet sind.

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