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Grundsteuer Thüringen Grundstück mit Wohnhaus, Lagerhalle und Carport

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    Grundsteuer Thüringen Grundstück mit Wohnhaus, Lagerhalle und Carport

    Hallo,
    ich habe Schwierigkeiten bei der Eingabe der verschiedenen Gebäude auf einem Grundstück. Es befinden sich ein Wohnhaus, eine Lagerhalle (betriebliche Nutzung) und ein großes Carport (betriebliche Nutzung) auf dem Grundstück. Wenn ich Geschäftsgrundstück oder gemischt genutztes Grundstück eingebe kommt die Fehlermeldung, dass ich sowohl Ertragswert (für das Wohnhaus=Wohnfläche), als auch Sachwert (für die Lagerhalle und das Carport) angegeben habe.
    Ich wüsste nicht, wie ich es anders eingeben soll!

    Danke schon mal!

    #2
    ... Fehlermeldung, dass ich sowohl Ertragswert (für das Wohnhaus=Wohnfläche), als auch Sachwert (für die Lagerhalle und das Carport) angegeben habe.
    Ein Grundstück muss entweder vollständig zum Ertragswert oder vollständig zum Sachwert erklärt werden, mischen geht nicht.

    Du musst anhand der Anteile der Wohn- und Nutzflächen zunächst die Grundstücksart nach § 249 BewG bestimmen: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es ist ein gemischt genutztes Grundstück. Das Wohnhaus ist aber privat - das kann ich nur bei Wohnfläche eingeben! Und die Lagerhalle und das Carport?

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        #4
        Das Wohnhaus ist aber privat - das kann ich nur bei Wohnfläche eingeben!
        Ein Gemischt genutztes Grundstück muss insgesamt zum Sachwert erklärt werden. Du musst auch für das Wohnhaus Bruttogrundflächen angeben.

        Siehe § 250 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__250.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Okay, vielen Dank!

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            #6
            Guten Tag, kann ich mich da in die Diskussion noch reinhängen? Ich habe ein renovierungsbedürftiges Wohnhaus in dem im Erdgeschoß ein Laden (100m2) ist und im oberen Geschoß eine Wohnung (100 m2). Beides schon seit einiger Zeit lehr. Wenn ich das als gemischt genutztes Grundstück angebe muß ich einen Sachwert angeben. Ich denke aber auch nach, den Laden in eine Wohnung umzuwandeln. Macht es für die Grundsteuer einen großen Unterschied wenn ich gemischt genutzes Grundstück oder im Ertragswertverfahren dann ein Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen angebe?

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              #7
              Macht es für die Grundsteuer einen großen Unterschied wenn ich gemischt genutzes Grundstück oder im Ertragswertverfahren dann ein Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen angebe?
              Ich weiß das nicht und es spielt auch keine Rolle. Maßgeblich sind die Verhältnisse am 01.01.2022. Sobald du den Laden zu einer Wohnung

              umgebaut hast, reichst du eine Artfortschreibung ein. Wenn das vor 2025 abgeschlossen ist, zahlst du ab 2025 Grundsteuer für ein Zweifamilienhaus.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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