Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG

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  • steuerzahler08150815
    Neuer Benutzer
    • 12.09.2022
    • 1

    #1

    Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG

    Guten Tag,
    hat jeman eine Idee wo ich in der Einkommensteurerklärung für 2021
    Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG
    eintragen kann?
    Ich sehe dafür nirgends ein geeignetes Feld.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Außergewöhnliche Belastungen sind in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen zu erklären, wo sonst ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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