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Grundsteuer RLP - Wohnwege, Parkplatz und Wohnungseigentum

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    Grundsteuer RLP - Wohnwege, Parkplatz und Wohnungseigentum

    Guten Tag,

    nach mehreren Stunden Internetrecherche und besetzen Hotline versuche ich mal hier:

    Ich habe die Grundsteuererklärung für mein Aktenzeichen abgegeben und das ohne Fehler.
    Ich bin mir aber nicht mehr sicher ob das Ganze 100% korrekt ist.

    Mein Eigentum setzt sich wie folgt zusammen:

    Flurstück 1: 1196m² Grundstück mit 4 Reihenhäusern, davon 156/1000 als Sondereigentum anteilig in meinem Besitz (1 Reihenhaus)
    Flurstück 2: 17m² Garage auf Einzelgrundstück, 1/1 in meinem Besitz
    Flurstück 3: 332m² Wohnweg, Teileigentum, davon 1/27 in meinem Besitz
    Flurstück 4: 558m² Gemeinschaftsparkplatz, Teileigentum, davon 1/27 in meinem Besitz

    Ich habe jetzt unter meinem Aktenzeichen Flurstück 1 und 2 als bebaut (wirtschaftliche Einheit) angegeben und in einer Erklärung (Nr1) abgeschickt und
    Flurstücke 3 und 4 als unbebaut (wirtschaftliche Einheit) angegeben und in einer separaten Erklärung (Nr2) abgeschickt. Beides zusammen ging nicht.
    Ich konnte zwar die Flurstücke 3 + 4 im Hauptformular von Erklärung 1 angeben, aber nirgends erklären, dass es unbebaute Grundstücke sind.

    WAR DAS RICHTIG?

    #2
    Flurstücke 3 und 4 als unbebaut (wirtschaftliche Einheit) angegeben und in einer separaten Erklärung (Nr2) abgeschickt.
    Das ist aber falsch ! Wegen des Nutzungszusammenhangs gehören alle Flurstücke ganz oder anteilig zur gleichen wirtschaftlichen Einheit,

    nämlich dem Reihenhaus in Form von Wohnungseigentum. Da kannst du gleich noch eine weitere korrigierte Erklärung übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      D.h. die unbebauten Grundstücke an denen ich Anteile habe zählen dann trotzdem zur bebauten wirtschaftlichen Einheit? Werden dann bei Flurstück 3 (Wohnweg) und Flurstück 4 (Parkplatz) ausser den Flurstücksangaben und Anteilen irgendwelche Angaben gemacht in GW2? Weil dort kann man ja nur Angaben zu bebauten Grundstücken machen.

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        #4
        Werden dann bei Flurstück 3 (Wohnweg) und Flurstück 4 (Parkplatz) ausser den Flurstücksangaben und Anteilen irgendwelche Angaben gemacht in GW2?
        Es sind nur die anteiligen m²-Werte für GW2 zu ermitteln und in Zeile 4 hinzuzurechnen. Zu Stellplätzen im Freien muss nichts erklärt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok, hat prima geklappt.Danke

          Finde es nur sehr verwirrend wenn man unbebaute Grundstücke hat und dann die Option zur Auswahl bekommt "unbebaute Grundstücke" auszuwählen. Schlimme Falle wenn dann einfach nur alles unter dem einen bebauten GW1 zusammengerechnet werden muss.

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