Grundsteuererklärung Saarland - Tiefgarage auf selbem Flurstück, aber eigenes Blatt

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  • blade1986ak
    Neuer Benutzer
    • 12.09.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuererklärung Saarland - Tiefgarage auf selbem Flurstück, aber eigenes Blatt

    Hallo zusammen,

    Die Garage und Wohnung haben separate Blattnummern und auch eigene Anteile von 3,37/1000 für Garage und 28,16/1000 für die Eigentumswohnung allerdings befinden sich beide auf dem selben Flurstück, das dann die gleiche Gesamtfläche hat.
    Dort sind jeweils 2 Einträge auf dem Blatt, einer fürs Gebäude 1983 qm2, Flur 18 / Zähler und Nenner und Flur 18 / Zähler und Nenner, ein weiterer für einen Anteil an der Straße 24 qm2

    Wie muss ich diese dann anlegen?

    Heißt 2 für die Garage mit 3,37 Gebäude und Straße und 2 für die Eigentumswohnung mit 28,16 Gebäude und Straße?

    Ich hoffe mir kann jemand von euch helfen.

    Vielen Dank vorab.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Wie muss ich diese dann anlegen?
    Du erfasst das Flurstück doppelt.

    Tabelle_TG.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Nachtrag: In deinem konkreten Fall natürlich beide Flurstücke doppelt, falls die Miteigentumsanteile jeweils beide Flurstücke betreffen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • blade1986ak
        Neuer Benutzer
        • 12.09.2022
        • 3

        #4
        Super vielen Dank.
        Jetzt aber noch eine Frage.
        Was muss ich dann bei Angaben zum Grund und Boden eintragen?
        Hier habe ich dann ja 2 Einträge. 1x für die Tiefgarage und 1x für die Wohnung oder? Die Bodenrichtwerte sind gleich, Insidern habe ich ja keine 2 Flächen oder muss ich das bei GW1 unterscheiden, wenn ich die 4 Einträge anlege?
        Heist die Gesamtfläche * Anteil / 1000
        Oder muss ich da die Anteile addieren?
        Heißt Gesamtfläche * Gesamte Anteile /1000
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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          Wie zu rechnen ist, sieht man in der Tabelle auch. Die Einzelwerte werden addiert, am Schluss wird auf volle m² abgerundet.

          Bei gleichem Bodenrichtwert gibt es in der Zeile 4 von GW2 nur einen Eintrag.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • blade1986ak
            Neuer Benutzer
            • 12.09.2022
            • 3

            #6
            Sorry habe ich total übersehen.
            Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

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