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Grundsteuer Bayern - 2 Flurstücks-Nr. unter dem selben Aktzenzeichen

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    Grundsteuer Bayern - 2 Flurstücks-Nr. unter dem selben Aktzenzeichen

    Hallo zusammen,

    leider habe ich gerade Probleme beim Ausfüllen des Formulars im Bezug auf einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.

    Ich habe folgendes Szenario:
    - 1 Aktenzeichen
    - 1 Gemarkung
    - 2 Flurstücks-Nr.

    Die beiden Flurstücks-Nr. haben keine explizite Adresse.
    Ich gehe nun davon aus, dass ich den Punkt "Gemarkung und Flurstück (nur auszufüllen, sofern Straße / Hausnummer nicht vorhanden)" verwenden muss.
    Dort kann ich dann die Gemarkung eintragen aber ja nur 1 Flurstücks-Nr (Zähler / Nenner).
    Ist es dann egal, welche der beiden Flurstücks-Nr. ich dort eintrage? Die beiden Flurstücke liegen im gleichen Dorf, aber voneinander entfernt.
    In der Anlage Land- und Forstwirtschaft könnte ich dann ja beide Flurstücke unter der selben Gemeinde hinterlegen.

    Oder muss nun für jedes Flurstücke eine eigene Erklärung abgegeben werden, dann aber mit dem gleichen Aktenzeichen? Das verwirrt mich etwas.

    Vielen Dank für die Unterstützung.

    #2
    Ist es dann egal, welche der beiden Flurstücks-Nr. ich dort eintrage?
    Ja, das ist egal. Ich habe bei mir die größte meiner Ackerflächen eingetragen, aber bewertungsrechtlich ist das bedeutungslos.

    Da sind nur die Einträge in der Anlage Land- und Forstwirtschaft relevant.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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