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ETW + Garage (sep. Aktenz., als Paket erworben, sep.vermietet) / Grundsteuererklärung

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    ETW + Garage (sep. Aktenz., als Paket erworben, sep.vermietet) / Grundsteuererklärung

    Schönen guten Tag,

    leider konnte ich nirgends eine passende Antwort für meine Grunderwerbsteuererklärung in Bayern finden:

    - habe die Wohnung + TG Stellplatz (10qm) in 2019 in einem Zug erworben (MFH mit darunterliegender TG)
    - Wohnung und Garage sind separat vermietet
    - Befinden sich auf dem selben Flurstück (Miteigentumsanteil Wohnung 6,3/1000 ; TG 0,6/1000), jedoch unterschiedl. Blattnummer
    - Das Finanzamt hat mir zwei Aktzeichen geschickt (Wohnung habe ich bereits via Elster versendet)

    Nun bin ich mir nicht sicher ob ich die Garage in der zweiten Erklärung mit 0qm angeben darf? Muss ich beantragen dass dies eine wirtschaftliche Einheit ist?

    Vielen Dank & LG
    Anton
    image.png

    #2
    Muss ich beantragen dass dies eine wirtschaftliche Einheit ist?
    Das wäre sicher nicht ungeschickt. In der Anleitung zur Anlage Grundstück findet man zu Garagen/TG-Stellplätzen folgende Hinweise:

    Die Zeilen 20 ff. sind nicht auszufüllen, wenn alle auf dem Grundstück errichteten Bauwerke insgesamt eine Gebäudefläche von weniger als 30 m2 haben.
    Dies gilt nicht
    • für Garagen, die eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden, zu einer Wohnnutzung gehören und weniger als 30 m2 Gebäudefläche haben
    • wenn die Gebäudefläche der wirtschaftlichen Einheit nur deshalb weniger als 30 m2 beträgt, weil das Bauwerk z. B. in Wohnungseigentum und / oder Teileigentum aufgeteilt ist, das Bauwerk aber insgesamt mehr als 30 m2 Gebäudefläche hat.
    In diesen Fällen tragen Sie bitte die Gebäudefläche ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.

      Bedeutet trotz separater Vermietung könnte ich einen Antrag auf Zusammenlegung der wirtschlichen Einheit stellen?

      Wie mache ich das am besten? Die Grundsteuererklärung der Garage mit 0qm Nutzfläche befüllen und dann in den sonstigen Angaben den Sachverhalt schildern?
      Leider habe ich die Erklärung für die ETW schon versendet...

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        #4
        Bedeutet trotz separater Vermietung könnte ich einen Antrag auf Zusammenlegung der wirtschlichen Einheit stellen?
        Die ist ja trotzdem einer Wohnnutzung zugeordnet, nehme ich mal an, außerdem hast du die doch gemeinsam mit der Wohnung gekauft,

        also ist sie über das Eigentum dinglich zugeordnet. Die räumliche Nähe ist ja auch gegeben.

        Du kannst die Zusammenlegung im Hauptvordruck unter Ergänzende Angaben beantragen. Für die ETW kannst du unter deren Aktenzeichen

        eine Sonstige Nachricht an das Finanzamt senden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke vielmals, werde ich so machen

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