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Grundsteuer Bayern-Fragen zu Nebengebäuden

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    Grundsteuer Bayern-Fragen zu Nebengebäuden

    Hallo,

    zur Berechnung der Fläche der Nebengebäude stellt sich mir folgende Frage:

    zählt die Fläche eines im Boden eingelassenen Pools als Nebenanlage?

    Außerdem:
    • muss ich jedes Nebengebäude einzeln erfassen oder kann ich sie zusammenfassen?
    • Zählt ein an die Garage angebauter Lagerraum (wurde zusammen mit der Garage gebaut) zur Fläche der Garage dazu oder muss ich ihn als Nebengebäude ansehen?

    #2
    zählt die Fläche eines im Boden eingelassenen Pools als Nebenanlage?
    Ein Pool im Garten ist kein Gebäude. Ein Schwimmbad wäre allerdings zur Hälfte der Wohnfläche hinzuzurechnen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

    Man muss jedes Nebengebäude, auch Gebäudeteile einzeln erfassen. Das gilt auch für den Lagerraum, der ist nicht der Garage zuzurechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke. Ich war mir nur unsicher weil ein Pool planungsrechtlich als untergeordnetes Nebengebäude zählt.

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        #4
        Hallo, jetzt muss ich nochmal nachfragen: in unseren Bauunterlagen ist brr eri der Berechnung der GRZ/GFZ der zur Garage angrenzende Lagerraum mit der Garage zusammengefasst als „Garage“ bezeichnet. In der Planzeichnung heißt es einmal Garage und einmal Geräteraum. Dann zählt dennoch die Planzeichnung, oder?

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          #5
          Als Garage bezeichnet man einen Raum, der ein Garagentor hat und als Garage nutzbar ist. Unser ebenfalls an die Garage

          angrenzender Lagerraum hätte zwar ein Garagentor, ist aber für eine Garagennutzung ungeeignet, weil zu kurz.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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