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Anlage Vorsorgeaufwand

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    Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo, was muß ich in die Zeilen 37-51 eintragen, wenn ich einen Riestervertrag habe, jedoch in 2009 keine eigenen Beträge eingezahlt habe. Bis März 2009 war ich in Mutterschaftsurlaub (angestellt, jedoch ohne Einkommen) und danach war ich arbeitslos gemeldet. Mein Mann hat auch einen Riestervertrag, war angestellt und hat seine Beträge bezahlt.
    Vielen Dank.

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo,
    die Bescheinigungen nehmen und die erforderlichen Eintragungen übernehmen.
    In Zeile 37 geht es los, ob man einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug beantragt.
    Das FA ermittelt dies im Vergleich, meistens ist die staatliche Zulage höher, deshalb wirkt sich der Sonderausgabenabzug nicht aus. Hat man mehr wie zwei Verträge (mit staatlicher Zulage werden nur zwei gefördert) wäre ab dem dritten Vertrag dann der zusätzliche Sonderausgabenabzug wirksam.
    Aus dem Vertrag muss ersichtlich sein, ob man unmittelbar oder mittelbar begünstigt ist, also die entsprechenden Zeilen 41 oder 51 ankreuzen.
    In den Zeilen 42 bis 50 muss man die entsprechende Zeile für die zutreffenden Einnahmen aus 2008 auswählen und den Betrag vermerken.
    Ab Zeile 52 bei Kindern die entsprechenden Eingaben tätigen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand

      leider beantwortet das meine Frage nicht. Vielmehr stelle ich mir die Frage, da ich 2009 nichts auf meinen Riestervertrag eingezahlt habe, ob ich überhaupt unmittelbar / mittelbar zulagenberechtigt bin und überhaupt Eintragungen machen muß.
      Vielen Dank.

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand

        man muss nicht zwingend etwas einzahlen, um zulagenberechtigt zu sein. deshalb gibt es ja die unterscheidung unmittelbar/mittelbar. Ihren eigenen Fall kennen aber nur Sie bzw. Ihr Versicherungsberater.

        Wenn Sie nichts eingezahlt haben, ist anzunehmen, das es auch nicht lohnt dieses nichts als Sonderausgaben geltend machen zu wollen.

        Die _vermutlich_ logischste Ausfüll-Variante:

        Zeile 37 bei beim Mann Ja, bei der Frau Nein,
        Zeile 38 dann Kreuz (wg dem Nein für die Frau)
        dann die Daten der Verträge, Zeile 41ff für den Mann, Zeile 51 für die Frau.

        das alles unterstellt eine Zusammenveranlagung, unmittelbare Begünstigung für den Mann und mittelbare Begünstigung für die Frau.

        achja und eintragen MUSS man an der Stelle sowieso nicht. man kann - wenn man eben hofft oder weiss, das der sonderausgabenabzug guenstiger ist, als die zulage (die man direkt über den vertrag sowieso bekommt)

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