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    Einkommensteuererklärung

    Hallöchen, ich mache gerade meine ESt für das Jahr 2018. In dem Jahr war ich Vollzeitstudentin und habe sozialversicherungspflichtig gearbeitet.
    In Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich "Nein" angeklickt, da in meiner Lohnsteuerbescheinigung steht, dass nur ich als Arbeitnehmerin die Krankenversicherung bezahle/es ist nichts vermerkt, dass der Arbeitgeber einen Anteil an der Krankenversicherung trägt.
    Nun kommt aber in der vorläufigen Berechnung der Hinweis:
    "Sie haben angegeben, dass Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten keinen Anspruch (= Wert 2) auf steuerfreie Zuschüsse oder steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen haben, obwohl sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn oder Rente oder Einkünfte als Beamter / Versorgungsempfänger vorliegen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."

    Was habe ich falsch gemacht? Warum steht dort "sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn (...) als Beamter"?
    Ich bin ja nicht verbeamtet...

    Wäre um Hilfe wirklich dankbar.

    #2
    In Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich "Nein" angeklickt, da in meiner Lohnsteuerbescheinigung steht, dass nur ich als Arbeitnehmerin die Krankenversicherung bezahle/es ist nichts vermerkt, dass der Arbeitgeber einen Anteil an der Krankenversicherung trägt.
    Das ist aber falsch, der steuerfreie AG-Anteil an der Kranken- und Pflegeversicherung ist in der Lohnsteuerbescheinigung zwar nicht enthalten,

    gleichwohl führt ihn der AG natürlich ab.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von labbilady Beitrag anzeigen
      Ich bin ja nicht verbeamtet....
      Zwischen sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn und Beamter steht ja auch ein "oder".

      Die paritätische Finanzierung der Sozialversicherung durch AN und AG, hier insbesondere der KV, geht letztlich auf Bismarcksche Zeiten zurück, ist also nicht völlig neu. Sollte eigentlich in Sowi im siebten oder achten Schuljahr Thema gewesen sein.

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        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Die paritätische Finanzierung der Sozialversicherung durch AN und AG
        ...ist natürlich nur eine rechnerische Augenwischerei - am Ende zahlt der AG ja ohnehin alle Gesamtkosten für den AN: Die realen Geldflüsse seitens des AG sind ja
        1. Netto-Auszahlung an AN
        2. SV (AG-Anteil + AN-Anteil zusammen) an Krankenkasse
        3. Lohn- und Kirchensteuer an Finanzamt
        = Gesamtkosten, die der AG real hat.und die von seinem Firmennkonto auch tatsächlich weggehen. Das im Arbeitsvertrag vereinbarte Bruttogehalt ist lediglich eine virtuelle Bemessungsgrundlage für Steuer und SV...

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          #5
          Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
          ...ist natürlich nur eine rechnerische Augenwischerei - am Ende zahlt der AG ja ohnehin alle Gesamtkosten für den AN:
          Das ist natürlich richtig, schließt bei einer vollständigen Kostenrechnung aber auch den Stuhl ein, den der AN platt sitzt, Licht, Heizung, das Klopapier, das er verbraucht, den Pförtner, der ihn reinlässt, die Putzfrau, die seinen Fußabdrücken hinterher wischt usw. ein.

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