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Grundsteuer: Ein Aktenzeichen - mehrere Grundstücksarten

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    Grundsteuer: Ein Aktenzeichen - mehrere Grundstücksarten

    Frage zur Grundsteuer in Brandenburg: ich habe ein Grundstück mit 4 Flurstücken (Erbbau), auf denen jeweils ein Einfamilienhaus steht, alle werden unter einem Aktenzeichen geführt. Wie gebe ich die Erklärung dafür ab?
    ausserdem noch weitere Grundstücke, auf denen sowohl Wohnhäuser, als auch landwirtschaftliche Flächen und betrieblich genutzte Gebäude stehen, auf jeweils unterschiedlichen Flurstücken, aber immer nur unter einem Aktenzeichen zusammengefasst. Wie kann man hierbei vorgehen?
    vielen Dank vorab für die Hilfe!

    #2
    Bist du der Erbbauverpflichtete ? Die Erklärung müssen die Erbbauberechtigten einreichen.

    Bei den anderen Aktenzeichen sind die jeweiligen wirtschaftlichen Einheiten zu erklären, wobei der Wohnteil eines landwirtschaftlichen Betriebs

    samt Umgriff getrennt von der restlichen Hofstelle erklärt werden muss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja genau, als Erbbauberechtigte. Also es gibt für 4 Flurstücke mit jeweils einem Einfamilienhaus darauf nur ein EW Aktenzeichen. Muss man bevor man die Erklärung macht dann erst neue Aktenzeichen für jedes beantragen?

      Wie kann ich denn rausfinden, was jeweils eine wirtschaftliche Einheit davon ist? Und wenn es nur ein Aktenzeichen für alles gibt, wie kann ich diese dann einzeln in Elster eintragen?

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        #4
        Also es gibt für 4 Flurstücke mit jeweils einem Einfamilienhaus darauf nur ein EW Aktenzeichen.
        Es fällt mir schwer, das zu glauben. Mit nur einem Aktenzeichen lässt sich auch nur eine Erklärung übermitteln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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