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Saarland, separate Garage mit eigener Flurnummer wie korrekt eintragen

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    Saarland, separate Garage mit eigener Flurnummer wie korrekt eintragen

    Hallo an Alle,

    ich habe leider ein Problem beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung im Saarland.
    Ich bin alleiniger Besitzer eines Einfamilienhauses mit Garage, sowie einer zusätzlichen Garage, die auf der anderen Seite des Grundstückes angebaut ist und zu der Zugag über das Hauptgrundstück besteht. Baulich liegt die zweite Garage dadurch in einer anderen Straße, hat aber keine wirkliche Hausnummer. Alle bebauten Flächen werden im selben Grundbuchblatt geführt mit jeweils eigenen Flurnummern. Ich habe schon immer zwei Grundsteuerbescheide bekommen; einer für die Extragarage selbst und ein weiterer für alles andere.

    Für die Extragarge habe ich versucht Anlage GW1 und GW2 auszufüllen (so wie ich es für Haus etc. gemacht habe). Bei der Prüfung, vor der Übermittlung heißt es aber: "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."
    Ich habe versucht die Angaben zum Sachwert einfach rauszunehmen, jedoch wird dann darauf hingewiesen, dass für Nicht-Wohngrundstücke ein Sachwert angegeben werden muss, was ja auf eine Garage zutreffen sollte.

    Ich bin mir nicht sicher, wie ich die Eintragungen für die kleine Garage vorzunehmen habe. Ich denke Anlage GW1 und GW2 müssen immer ausgefüllt werden?

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus!



    Simon

    #2
    Da die Garage bisher nicht deiner Wohnnutzung zugeordnet ist, sind in GW2 nur Angaben zum Sachwert zulässig.

    Unter 5 darf nichts eingetragen werden, nur unter 6. , da ist die Bruttogrundfläche einzutragen.

    Du solltest die Zusammenlegung mit deinem Wohngrundstück beantragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Hilfe.
      Habe den Eintrag unter 5. beim Kontrollieren tatsächlich übersehen. Nachdem ich das rausgenommen habe, gab es keine Konflikte mehr.

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