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Falscher Eigentümer der Immobilie

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    Falscher Eigentümer der Immobilie

    Hallo,

    mein Vater bekam zwei Briefe, bzgl. der Grundsteuer.
    Meines Erachtens sind beide falsch, da die eine Immobilie bereits seit 2 Jahren meinem Bruder gehört und die andere seit ende Dezember mir gehört.
    Wie gehe ich da vor?
    Muss ich jetzt für beide Briefe ein Einspruchsformular ausfüllen?

    VG, Frank

    #2
    Muss ich jetzt für beide Briefe ein Einspruchsformular ausfüllen?
    Das kannst du dir sparen, wozu soll das gut sein ? Erklärungspflichtig ist, wer am 01.01.2022 Eigentümer der Grundstücke war.

    Wenn das dein Bruder und du waren, dann reicht eben ihr die Erklärungen ein. Übermitteln dürft ihr die sowieso, man muss auch

    nicht individuell aufgefordert werden, es gab in allen Bundesländern Allgemeinverfügungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,
      vielen Dank für deine schnelle Antwort.
      Ich dachte, das wär ähnlich, wie beim Zensus...
      Da wurde auch mein Vater zweimal angeschrieben, ich hab dann den Zensus zweimal ausgefüllt und hab gesagt, falscher Eigentümer und hab neuen Eigentümer angegeben.
      3 Wochen später bekam dann ich(und wohl mein Bruder(wir haben seit ewig keinen Kontakt mehr zueinander)) einen Brief, den ich dann auch ausgefüllt hab.
      Warum schreiben die immer meinen Vater an?
      Wenn ich jetzt für die Immobilie, die mir gehört, ausfülle, kann ich dann dort irgendwie auch quasi den Eigentümer wechseln?
      Und was ist, wenn mein Bruder das nicht macht?
      Bekommt dann mein Vater ärger, weil er ja Adressat des Briefes ist?

      Sorry hab null plan von dem Zeug hier...

      VG, Frank

      Kommentar


        #4
        Wenn ich jetzt für die Immobilie, die mir gehört, ausfülle, kann ich dann dort irgendwie auch quasi den Eigentümer wechseln?
        Wenn du da am 01.01.2022 bereits im Grundbuch eingetragen warst, trägst du einfach dich ein. Das Finanzamt wird von dem Eigentümerwechsel

        unterrichtet, manchmal dauert es eben länger, bis das bearbeitet wird. Ich habe einmal 3 Jahre auf eine Zurechnungsfortschreibung gewartet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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