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Grundsteuererklärung Sachsen Grundstücksart, Sachwert

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    Grundsteuererklärung Sachsen Grundstücksart, Sachwert

    Ich habe gemeinsam mit meinen Vater ein Grundstück. Es ist geteilt. Mit gehört das Wohnhaus mit 3 Eigentumswohnungen und zu jeder Wohnung 20/100 vom Grundstück. Meine 3 Erklärungen für die Eigentumswohnungen hab ich erledingt.
    Mein Vater muss nun das Restgrundstück 40/100 bei Elster eingeben. (bzw. Ich will das für ihn erledigen, er hat keinen Elsterzugang)

    Auf dem seinem Grundstücksteil stand bis April seine Handwerkswerkstatt, die hat er April geschlossen. Neben dem alten Werkstattgebäude gibt es einen Garten, eine Sitzecke, ein Gebäude mit 3 Garagen und ein paar Abstellräume/schuppen.

    Was muss ich bei Elster als "Art der Grundstücks" angeben

    Wohngrundstück? Weil zum Mehrfamilienhaus ja 60% der Flusstückes gehören
    gemischt genutzes Grundstück? Weil Wohnhaus und anderes?
    sonstiges bebauten Grundstück? weil ich nicht weiß was ich angeben soll

    Woher bekomme ich den Sachwert? Oder gibt es den gar nicht, weil es ja den Handwerkbetrieb nicht mehr gibt?
    Elster meldet: Bei Nichtwohngrundstücken müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden! Also doch Wohngrundstück? Auch wenn auf dem Teil meines Vaters keine Wohnungen stehen?
    bzw. Bei Wohngrundstücken müssen Angaben zum Ertragswert gemacht werden!

    Oder kann ich da Null eingeben irgendwie?

    #2
    Da dein Wohnungseigentum eigene wirtschaftliche Einheiten sind, gibt es auf dem Teileigentum deines Vaters keine Wohnnutzung.

    Beim Sachwert müssen die Bruttogrundflächen der Gebäude angegeben werden, Leerstand ändert daran nichts
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Aha danke,
      dann nehme ich also "sonstiges bebautes Grundstück" und messe alle Gebäude und bestimme die Quadratmeter der bebauten Fläche. Ich gehe mal davon aus, es zählen nur "feste Gebäude", also Garagen, werkstatt und schuppen mit Wand und dach. Keine Sitzecken mit Überdachung, carports oder Gewächshäuser? Also nur alles was Wände hat muss ich messen!

      Kommentar

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