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Grundsteuer RLP: Hofstelle bei ehemaligem Bauernhof

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    Grundsteuer RLP: Hofstelle bei ehemaligem Bauernhof

    Hallo,

    ich versuche, die Grundsteuerdaten für einen ehemaligen Bauernhof mit zugehörigen Feldern einzugeben. Der Hof wird seit vielen Jahren nicht mehr bewirtschaftet und das Ackerland ist verpachtet. Das Wohngebäude und die Äcker habe ich in den Anlagen GW2 und GW3 eingegeben; es gibt auch noch Stall und Scheune, die habe ich aber bisher nicht angegeben. Ich habe eine Frage zum Thema Hofstelle. Muss die Hofstelle bei der Grundsteuer angegeben werden, obwohl keine Landwirtschaft mehr betrieben wird, oder reicht es, nur das Wohngebäude anzugeben? Falls ja, werden Stall und Scheune dann bei der Hofstelle eingegeben?

    Ich habe dazu hier im Forum einige Posts gelesen, aber ich bin mir nicht sicher, ob mein Fall darauf passt. Im Internet habe ich auch widersprüchliche Angaben gefunden. Auf der einen Seite definiert §234 Abs (6) des BewG die Hofstelle als "[...] alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden." Meine Frage ist, was "nachhaltig bewirtschaftet" bedeutet. Ich würde meinen, dass das in diesem Fall nicht zutrifft, weil keine Landwirtschaft mehr betrieben wird.

    Auf der anderen Seite habe ich in einem Kommentar zum Gesetz gelesen, dass eine Hofstelle auch dann immer noch besteht bei "[...] einer Verpachtung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen [...], da die Verpachtung nach § 232 Abs. 2 BewG als Fortsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit fingiert ist." Und in §232 Abs (2) BewG steht bei der Definition eines landwirtschaftlichen Betriebs: "Wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder werden Teile davon einem anderen Berechtigten zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie zur Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse überlassen, so gilt dies als Fortsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit des Überlassenden". Das würde in meinem Fall zutreffen, weil das zum Hof gehörende Land verpachtet ist und deshalb rechtlich der Betrieb weiter besteht, und man müsste die Hofstelle bei der Grundsteuer angeben.

    Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand erklären könnte, was genau zutrifft und was in meinem Fall zu tun ist. Das ist wahrscheinlich auch für andere relevant, die auf dem Land leben und einen ehemaligen Bauernhof bewohnen.

    Viele Grüße
    Guido

    #2
    Nach § 234 Abs. 6 BewG rechnen Hofflächen nur dann zum landwirtschaftlichen Betrieb, wenn die nachhaltige Bewirtschaftung von

    der Hofstelle aus erfolgt. Das ist auch noch gegeben, wenn sich ein Landwirt viehlos macht und einen Betrieb als Ackerbaubetrieb fortführt.

    Wenn die Bewirtschaftung aber nicht mehr von der Hofstelle aus erfolgt, weil die Hofstelle selbst gar nicht verpachtet wurde, hilft m. E.

    § 232 BewG nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine Antwort. Wenn ich dich richtig verstehe, sagst du, dass es keine Hoftstelle gemäß §234 gibt, weil keine Landwirtschaft mehr von dem Hof aus betrieben wird, selbst wenn rein rechtlich der landwirtschaftliche Betrieb gemäß §232 weiter besteht.

      In meinem Fall ist es so, dass der landwirtschaftliche Betrieb (die Hofstelle) selbst nicht verpachtet ist, sondern nur das Ackerland. Allerdings besagt §232, dass der Betrieb rechtlich gesehen auch dann weiter besteht, wenn nur Teile davon (das Ackerland) verpachtet werden. Das trift in diesem Fall zu. Nach deiner Aussage ist das aber unerheblich und ich muss die Hofstelle bei der Grundsteuer nicht eintragen, weil der entscheidende Punkt ist, ob von dem Hof aus eine nachhaltige Bewirtschaftung stattfindet, und nicht, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb besteht oder nicht. Man muss fast ein Jurist sein, um genau zu verstehen, was zu tun ist (leider bin ich keiner).

      Viele Grüße
      Guido

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