Hallo,
ich versuche, die Grundsteuerdaten für einen ehemaligen Bauernhof mit zugehörigen Feldern einzugeben. Der Hof wird seit vielen Jahren nicht mehr bewirtschaftet und das Ackerland ist verpachtet. Das Wohngebäude und die Äcker habe ich in den Anlagen GW2 und GW3 eingegeben; es gibt auch noch Stall und Scheune, die habe ich aber bisher nicht angegeben. Ich habe eine Frage zum Thema Hofstelle. Muss die Hofstelle bei der Grundsteuer angegeben werden, obwohl keine Landwirtschaft mehr betrieben wird, oder reicht es, nur das Wohngebäude anzugeben? Falls ja, werden Stall und Scheune dann bei der Hofstelle eingegeben?
Ich habe dazu hier im Forum einige Posts gelesen, aber ich bin mir nicht sicher, ob mein Fall darauf passt. Im Internet habe ich auch widersprüchliche Angaben gefunden. Auf der einen Seite definiert §234 Abs (6) des BewG die Hofstelle als "[...] alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden." Meine Frage ist, was "nachhaltig bewirtschaftet" bedeutet. Ich würde meinen, dass das in diesem Fall nicht zutrifft, weil keine Landwirtschaft mehr betrieben wird.
Auf der anderen Seite habe ich in einem Kommentar zum Gesetz gelesen, dass eine Hofstelle auch dann immer noch besteht bei "[...] einer Verpachtung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen [...], da die Verpachtung nach § 232 Abs. 2 BewG als Fortsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit fingiert ist." Und in §232 Abs (2) BewG steht bei der Definition eines landwirtschaftlichen Betriebs: "Wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder werden Teile davon einem anderen Berechtigten zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie zur Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse überlassen, so gilt dies als Fortsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit des Überlassenden". Das würde in meinem Fall zutreffen, weil das zum Hof gehörende Land verpachtet ist und deshalb rechtlich der Betrieb weiter besteht, und man müsste die Hofstelle bei der Grundsteuer angeben.
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand erklären könnte, was genau zutrifft und was in meinem Fall zu tun ist. Das ist wahrscheinlich auch für andere relevant, die auf dem Land leben und einen ehemaligen Bauernhof bewohnen.
Viele Grüße
Guido
ich versuche, die Grundsteuerdaten für einen ehemaligen Bauernhof mit zugehörigen Feldern einzugeben. Der Hof wird seit vielen Jahren nicht mehr bewirtschaftet und das Ackerland ist verpachtet. Das Wohngebäude und die Äcker habe ich in den Anlagen GW2 und GW3 eingegeben; es gibt auch noch Stall und Scheune, die habe ich aber bisher nicht angegeben. Ich habe eine Frage zum Thema Hofstelle. Muss die Hofstelle bei der Grundsteuer angegeben werden, obwohl keine Landwirtschaft mehr betrieben wird, oder reicht es, nur das Wohngebäude anzugeben? Falls ja, werden Stall und Scheune dann bei der Hofstelle eingegeben?
Ich habe dazu hier im Forum einige Posts gelesen, aber ich bin mir nicht sicher, ob mein Fall darauf passt. Im Internet habe ich auch widersprüchliche Angaben gefunden. Auf der einen Seite definiert §234 Abs (6) des BewG die Hofstelle als "[...] alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden." Meine Frage ist, was "nachhaltig bewirtschaftet" bedeutet. Ich würde meinen, dass das in diesem Fall nicht zutrifft, weil keine Landwirtschaft mehr betrieben wird.
Auf der anderen Seite habe ich in einem Kommentar zum Gesetz gelesen, dass eine Hofstelle auch dann immer noch besteht bei "[...] einer Verpachtung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen [...], da die Verpachtung nach § 232 Abs. 2 BewG als Fortsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit fingiert ist." Und in §232 Abs (2) BewG steht bei der Definition eines landwirtschaftlichen Betriebs: "Wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder werden Teile davon einem anderen Berechtigten zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie zur Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse überlassen, so gilt dies als Fortsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit des Überlassenden". Das würde in meinem Fall zutreffen, weil das zum Hof gehörende Land verpachtet ist und deshalb rechtlich der Betrieb weiter besteht, und man müsste die Hofstelle bei der Grundsteuer angeben.
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand erklären könnte, was genau zutrifft und was in meinem Fall zu tun ist. Das ist wahrscheinlich auch für andere relevant, die auf dem Land leben und einen ehemaligen Bauernhof bewohnen.
Viele Grüße
Guido
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