Hallo zusammen,
auf unserem Grundstück befinden sich zwei Häuser, eine ehemalige Scheune, mit Bauantragsverfahren zu Wohnraum umgebaut und mit Neufestsetzung des Einheitswertes seinerzeit entsprechend bewertet worden. Das andere Haus ist das eigentliche Wohnhaus, Baujahr ca. 1825, Einzel und Kulturdenkmal. Beim Erwerb außer einem Waschbecken pro Etage, keinerlei sanitäre Einrichtungen (Plumpsklo auf dem Hof). Fenster Einfachverglast und größtenteils undicht. Heizung dezentral (zwei Ölofen). Entsprechend war auch der Einheitswert gemäß der alten Berechnungen und deren Fortschreibungen in der Vergangenheit vergleichsweise gering. Der Anteil dieses Gebäudes an der Gesamtgrundsteuer für das ganze Anwesen war somit zu verschmerzen. Nachdem das Haus auf Grund der Ausstattung so nicht seriös als Wohnraum zu vermieten war, hatten wir es teilweise als Hobyraum bzw. zu Lagerzwecken vermietet, da die Finanzbehörde die Erhaltungskosten und Finanzierungsanteile sonst nicht anerkannt hätte. Zwischenzeitlich konnten wir zumindest eine kleine 2 ZKB Wohnung mit 36qm herrichten, etwa 1/3 der Gesamt (PLAN Wohnfläche). Diese ist so weit auf aktuellem Stand, was Fenster, Ausstattung, Heizung anbelangt und auch vermietet. Mein Problem ist der Rest der Bude, dieser ist von der Ausstattung her unverändert. Ich kann derzeit auch nicht sicher sagen, wann ich zeitlich und finanziell in der Lage sein werde, diesen Teil wirklich als realen Wohnraum fertig zu stellen. Ich habe selbstredend keine Lust Grundsteuer für einen fiktiven Ertragswert zu bezahlen, den ich gar nicht erzielen kann, weil es zwar auf dem Papier ein Wohnhaus ist, jedoch nicht komplett als solches genutzt werden kann. Wie deklariere ich diesen Teil, gebe ich den nicht an? Beantrage stattdessen irgendwann bei Fertigstellung eine Neufestsetzung?
Ich hoffe die Problematik ist nicht zu speziell und es findet sich jemand, der mir dazu weiter helfen kann...
auf unserem Grundstück befinden sich zwei Häuser, eine ehemalige Scheune, mit Bauantragsverfahren zu Wohnraum umgebaut und mit Neufestsetzung des Einheitswertes seinerzeit entsprechend bewertet worden. Das andere Haus ist das eigentliche Wohnhaus, Baujahr ca. 1825, Einzel und Kulturdenkmal. Beim Erwerb außer einem Waschbecken pro Etage, keinerlei sanitäre Einrichtungen (Plumpsklo auf dem Hof). Fenster Einfachverglast und größtenteils undicht. Heizung dezentral (zwei Ölofen). Entsprechend war auch der Einheitswert gemäß der alten Berechnungen und deren Fortschreibungen in der Vergangenheit vergleichsweise gering. Der Anteil dieses Gebäudes an der Gesamtgrundsteuer für das ganze Anwesen war somit zu verschmerzen. Nachdem das Haus auf Grund der Ausstattung so nicht seriös als Wohnraum zu vermieten war, hatten wir es teilweise als Hobyraum bzw. zu Lagerzwecken vermietet, da die Finanzbehörde die Erhaltungskosten und Finanzierungsanteile sonst nicht anerkannt hätte. Zwischenzeitlich konnten wir zumindest eine kleine 2 ZKB Wohnung mit 36qm herrichten, etwa 1/3 der Gesamt (PLAN Wohnfläche). Diese ist so weit auf aktuellem Stand, was Fenster, Ausstattung, Heizung anbelangt und auch vermietet. Mein Problem ist der Rest der Bude, dieser ist von der Ausstattung her unverändert. Ich kann derzeit auch nicht sicher sagen, wann ich zeitlich und finanziell in der Lage sein werde, diesen Teil wirklich als realen Wohnraum fertig zu stellen. Ich habe selbstredend keine Lust Grundsteuer für einen fiktiven Ertragswert zu bezahlen, den ich gar nicht erzielen kann, weil es zwar auf dem Papier ein Wohnhaus ist, jedoch nicht komplett als solches genutzt werden kann. Wie deklariere ich diesen Teil, gebe ich den nicht an? Beantrage stattdessen irgendwann bei Fertigstellung eine Neufestsetzung?
Ich hoffe die Problematik ist nicht zu speziell und es findet sich jemand, der mir dazu weiter helfen kann...
Kommentar