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Grundsteuer Thüringen

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    Grundsteuer Thüringen

    Hallo, ich bin grad bei der Grundstückerklärung für meine Mutter ( 87 Jahre ) stutzig geworden.
    Ich habe jetzt vorliegen einen Sonderauszug zum Zweck der Grundsteuer vom Freistaat Thüringen, welcher die nachfolgende Aufteilung des Flurstücks meiner Mutter darstellt..
    Wie gesagt, es handelt sich um ein einziges Flurstück und es gibt auch nur ein Aktenkennzeichen.
    Gesamtgröße: 5000 qm,

    Bodenrichtwerte: * 1000 qm mit einem Bodenrichtwert von xyz € ( hier steht das Wohnhaus drauf ); Entwicklungszustand: baureifes Land; Nutzungsart: gemischte Baufläche
    * 4000 qm mit einem Bodenrichtwert von abc € ( Wiese, teils eigengenutzt und teils verpachtet); Entwicklungszustand: Fläche der Land- und Forstwirtschaft; Nutzungsart: Ackerland

    Gesetzliche Qualifizierung: * Landwirtschaftliche Nutzung: 4100 qm (scheinbar die 4000 qm Wiese und ein kleiner Garten)
    * Fläche anderer Nutzung: 900 qm
    Ertragsmesszahl: abcd

    Eine Aufteilung des Flurstücks nach Bodenrichtwerte habe ich nach Forumsstudium hinbekommen. Im Hauptvordruck habe ich das Flurstück komplett bei Gemarkung bzw. Flurstück eingegeben und habe in Zeile 11, die 17 = "1" und die 18 = "1" und die 19 ="3" angegeben und dann in der Anlage GW2 das Flurstück nach den Bodenrichtwerten aufgeteilt.
    Aber ich befürchte fast, dass dies nicht so richtig ist, weil dann ja die Landwirtschaftliche Nutzung (kleiner Garten + eigengenutzte Wiese + verpachtete Wiese) mit der Ertragsmesszahl nicht beachtet werden. Muss ich hier noch einmal umdenken und die Aufteilung nach der Gesetzlichen Qualifizierung machen. Wenn ja, wie kriege ich das hin?

    Wie bereits erwähnt; es ist ein einziges Flurstück und meine Mutter ist 87 und führt keinerlei Betriebe oder ähnliches.

    Vielen Dank.
    Zuletzt geändert von HaLa_Steuerlaie; 13.09.2022, 16:20.

    #2
    In nur einer Erklärung lassen sich Grundvermögen und Landwirtschaft nicht zusammenfassen. Man braucht 2 Aktenzeichen

    und muss 2 Erklärungen erstellen, anders geht das nicht. Gibt es nicht vielleicht doch 2 Einheitswertbescheide ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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