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Grundsteuererklärung Thüringen Nebengebäude

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    Grundsteuererklärung Thüringen Nebengebäude

    Auf dem Grundstück, wo sich unser Einfamilienhaus befindet, gibt es noch ein Nebengebäude (ehemalige Scheune) und ein Carport.
    Ist es richtig, dass ich nur das Einfamilienhaus in der Erklärung angebe und das Nebengebäude und Carport nicht?

    Weiterhin gehört noch ein extra Grundstück (Garten) zum gleichen Aktenzeichen, Bodenrichtwert ist der gleiche. Damit wird ja nur eine Erklärung abgegeben. Darauf befindet sich ebenfalls ein Carport. Dies muss ich auch nicht angeben?

    #2
    Hallo pela2022,
    im Unterforum Mein Elster bekommst du eher eine Antwort.
    Ich verschieb mal.

    Tschüß

    P.S. Hier geht es um ->Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.

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      #3
      Wenn die Scheune weder landwirtschaftlich noch gewerblich genutzt wird, müsste das stimmen, die gilt dann als Abstellraum oder Kellerersatzraum

      außerhalb der Wohnung. Ein Carport erfüllt zwar nicht den Gebäudebegriff, in der Hilfe sind allerdings nur Stellplätze im Freien ausdrücklich genannt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Nachtrag: Hier hat sich jemand auch mit Carports befasst: https://grundsteuer.de/steuererklaer...en-parkplaetze
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,
          wir haben das gleiche Problem und es ist schwer eine richtige Antwort zu bekommen.

          Elster ist da für mich zu ungenau, weil im Bundesland Hessen braucht eine Scheune nicht angegeben werden.
          Wie ist es aber in Thüringen?

          Auf dem Grundstück ist ein Einfamilienhaus und eine Scheune - knapp 100 m² - Grundfläche. Baujahr ca. 1750
          Darin wird Scheidholz, also Brennmateriealien,
          Gartengeräte, Rasenmäher, Spaten und Kleingartenwerkzeuge gelagert.
          Im Winter stelle ich einfach die Gartenmöbel und den Sonnenschirm rein.

          Ansonsten ist sie recht leer.

          Muss ich dieses Gebäude - Scheune - Lagerraum angeben oder nicht?
          Wo bekomme ich eine Antwort?

          Habe bereits mehrfach bei der Hotline angerufen und habe jedemal eine andere Antwort bekommen.

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            #6
            Muss ich dieses Gebäude - Scheune - Lagerraum angeben oder nicht?
            Wo bekomme ich eine Antwort?
            Die Antwort ist hier schon mehrfach gegeben worden und man findet sie inzwischen auch auf den Seiten einiger Bundesländer,

            die Bundesrecht anwenden. Diese nicht mehr landwirtschaftlich aber auch nicht gewerblich genutzten Scheunen sind bei

            nur privater Nutzung als Lagerräume nicht anzugeben. Das sind Abstellräume außerhalb der Wohnung, die nicht zur

            Wohnfläche rechnen und deshalb unter den Tisch fallen. In Hessen ist das im Übrigen keineswegs so klar, wie du meinst,

            in Thüringen sehr wohl.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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