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Immer wieder Schwierigkeiten: Ertragswert / Sachwert

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    Immer wieder Schwierigkeiten: Ertragswert / Sachwert

    Hallo

    Ich habe immer wieder die Fehlermeldung "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.", daher benötige ich etwas Hilfe
    Ich habe Alleineigentum
    1. Flurstück Reihenmittelhaus. 1 Wohneinheit
    2. Flurstück Garage
    3. Flurstück Stellplatz (Auto)

    Um ganz vorn anzufangen, im GW1, Grundstücksart habe ich angegeben:
    1- gemischt genutztes Grundstück : Da bin ich schon nicht 100% sicher. Ist das richtig?

    Wäre nett wenn jemand Rat hat

    Grüße
    Jürgen

    #2
    Seit wann ist denn ein Reihenhaus ein gemischt genutztes Grundstück ? Das ist entweder ein Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum

    und wird einschließlich Garage und Stellplatz mit dem Ertragswert bewertet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Oh.
      Für nen Laien echt etwas missverständlich. Dann mach ich mal mit dem Einfamilienhaus weiter.
      Vielen Dank

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        #4
        Hallo JUST1975,
        ich habe dich mal ins passende Unterforum verschoben.

        Tschüß

        P.S. Hier geht es um ->Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.

        Kommentar


          #5
          Sorry,

          bedeutet, 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert muss ich nicht die Garage und den Stellplatz ausweisen?

          ...jetzt ging's ganz schnell und ohne Fehler durch

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            #6
            bedeutet, 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert muss ich nicht die Garage und den Stellplatz ausweisen?
            Ja, Seite 6 muss leer bleiben !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo, Grundsteuer Sachsen: Ich habe eine Frage zur Anlage (GW2) - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswertverfahren:
              Baujahr des Gebäudes liegt vor 1949 (ca. 1860) und es erfolgte ein Anbau im Jahr 1995 (3 Zimmer), Küche und Bad werden im alten Haus genutzt.
              Was soll ich bei Bezugsfertigkeit angeben??
              Vielen Dank
              Silke

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                #8
                Grundsteuer Sachsen
                Hallo,
                ich habe ebenfalls Verständnisprobleme .
                Bei mir erscheint ebenfalls der Hinweis "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert als auch zum Sachwert gemacht"
                Es verhält sich so, dass ich Eigentümerin des Grundstücks bin. Auf dem Grundstück steht ein Einfamilienhaus. Weiterhin existiert eine Scheune, die 2009 zur Autowerkstatt umgebaut wurde und seitdem auch dafür genutzt wird. An dieser Scheune (damit verbunden) befinden sich 1 Garage, 2 Carports und 2 weitere Schuppen. Die Autowerkstatt wird gewerblich durch meinen Mann genutzt.
                Daher habe ich "gemischt genutztes Grundstück" angegeben.
                Für mich logisch, es bringt aber stets Fehlermeldungen.
                Bitte um Hilfe!
                Vielen Dank, Jana

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                  #9
                  Daher habe ich "gemischt genutztes Grundstück" angegeben.
                  Wenn diese Grundstücksart richtig ist, was von der Wohn- und Nutzflächenverteilung abhängt,

                  dürfen nur Angaben zum Sachwert gemacht werden, das gilt dann auch für das Wohnhaus, die Garage und die anderen Nebengebäude.

                  Zur Grundstücksart siehe § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Bei mir erscheint ebenfalls der Hinweis "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert als auch zum Sachwert gemacht"
                    So wie ich das verstanden hab, müssten da nur Angaben zum Sachwert gemacht werden und nicht zum Ertragswert, da gemischt genutztes Grundstück gewählt wurde. Vielleicht kann das ein Experte bestätigen.

                    ...dürfen nur Angaben zum Sachwert gemacht werden...
                    Ok, ich war zu langsam.....
                    Zuletzt geändert von lars07; 22.09.2022, 15:10.

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Charly24,hallo Lars07,
                      danke für die Auskunft. Ich weiß jetzt trotzdem nicht ob ich einfach einfach nur "Einfamilienhaus" angeben darf. Hab das jetzt mal gemacht, da geht es... zeigt mir keine Fehler mehr an...
                      Aber da fehlen jetzt jegliche Angaben zu Anbauten wie Carports, Scheunen und der Werkstatt... wo geb ich das jetzt an? Oder ist das nicht von Interesse, ob jemand auf meinem Grundstück ein Gewerbe betreibt?
                      Was passiert eigentlich, wenn ich alles nach bestem Wissen und Gewissen ausfülle und absende, und dann sind da Fehler? Dieses Formular ist eine Wissenschaft für sich. Weiß ehrlich gesagt nicht, wie das Leute ausfüllen sollen, die nicht studiert haben. ..

                      Viele Grüße
                      Jana

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                        #12
                        Ich weiß jetzt trotzdem nicht ob ich einfach einfach nur "Einfamilienhaus" angeben darf.
                        Die Grundstücksart Einfamilienhaus setzt nach § 249 Abs. 2 BewG folgendes voraus:

                        Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus,
                        wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus
                        nicht wesentlich beeinträchtigt wird.


                        Wir wissen nicht, welche Nutzfläche die Autowerkstatt hat und wie die Carports und Schuppen genutzt werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo zusammen,

                          ich reihe mich mal gleich in die Diskussion hier mit ein, da ich vor einem ähnlichen Problem stehe, wie janahinke.
                          Also mir ist jetzt klar, dass je nach Grundstücksart ich entsprechend entwerder Angaben zum Sachwert oder aber zum Ertragswert eingeben darf und nichts anderes.

                          Jetzt habe ich ein Reihenhaus mit entsprechend aufgelistetem Grundstück aus dem Grundbuch und da wir in einem Wohngebiet wohnen, habe ich auch viele Teilgrundstücke, die als gemscinahftsweg, Carportfläche oder einfach nur Grünfläche mit Erholung ausgeschildert sind.
                          Wenn ich alle Flächen und Flurstücke angebe, bekomme ich entsprechend auch die Fehlermeldung zum Sach/Ertragswert.
                          Müssen die Dinge nun in einer separaten Erklärung abgeben werden, sprich einmal mein Grundstück mit dem Haus und dann einmal ein neues Dokument mit den Teilgrundstücken, oder soll das schon zusammengefasst abgegeben werden und alle Gebäudeteile eben auch das wo das Haus sich drauf befindet wird ausschließlich dann als Sachwert erfasst?
                          Wenn ja welche Grundstücksart soll dabei angegeben werden?

                          Ich bedanke mich schon mal für eure Information.
                          VG

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                            #14
                            Jetzt habe ich ein Reihenhaus mit entsprechend aufgelistetem Grundstück aus dem Grundbuch und da wir in einem Wohngebiet wohnen, habe ich auch viele Teilgrundstücke, die als gemscinahftsweg, Carportfläche oder einfach nur Grünfläche mit Erholung ausgeschildert sind.
                            Wie kommst du jetzt darauf, dass da irgendetwas zum Sachwert erklärt werden muss ? Diese Gemeinschaftsflächen stehen im Nutzungszusammenhang

                            mit deinem Reihenhaus und sind anteilig der Wohnnutzung zuzurechnen. Ob das Reihenhaus als Einfamilienhaus oder als Wohnungseigentum erklärt

                            werden muss, hängt davon ab, ob jedes Reihenhaus sein eigenes Flurstück hat oder nicht.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Wie kommst du jetzt darauf, dass da irgendetwas zum Sachwert erklärt werden muss ? Diese Gemeinschaftsflächen stehen im Nutzungszusammenhang

                              mit deinem Reihenhaus und sind anteilig der Wohnnutzung zuzurechnen. Ob das Reihenhaus als Einfamilienhaus oder als Wohnungseigentum erklärt

                              werden muss, hängt davon ab, ob jedes Reihenhaus sein eigenes Flurstück hat oder nicht.
                              Dank dir schon mal für die Beantwortung.
                              Äh ja also irgendwo müssen die Teilgrunstücke ja mit aufgelistet werden. wenn ich Sie im GW1 aufliste müssen diese nicht mehr weiter erläutert werden?
                              Die Reihenhäuser liegen alle auf einem einzelnen Flurstück. Somit würde ich es jetzt als "Einfamilienhaus" deklarieren. Ist das korrekt?
                              Mh ich muss mir noch mal kurz Gedanken machen.. also das PRoblem, welches ich hatte, war als im GW2 nach Angaben bei NICHtwohngrundstücken zum Sachwert..
                              Ich würde die Teilflächen als nicht wohngrundstücke deklarieren.. aber anscheinend sind diese dann nicht hier unter dem Reiter anzugeben, da sie sonst als Sachwert bewertet werden und dann gibt es einen Konflikt.

                              Ich frage mich halt die ganze Zeit, wo ich die anderen Teilflächen unterbringen muss, die dazu gehören.

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