Grundsteuer: Summe der Wohn- bzw. Nutzfläche aller Gebäude

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  • marti1
    Neuer Benutzer
    • 12.09.2022
    • 4

    #1

    Grundsteuer: Summe der Wohn- bzw. Nutzfläche aller Gebäude

    Hallo, ich habe habe gerade das Formular für die Grundsteuer online ausgefüllt und habe eine Frage dazu.
    Die Gesamtsumme der Grund und Bodenfläche beträgt 344 m2.
    Die Angabe zu dem Gebäude: Ein Zweifamilienhaus mit einer gesammtwohnfläche von 130m2. Zum Schluss kommt bei der Summe der Wohn- bzw. Nutzfläche aller Gebäude 474m2 heraus ? Das Haus steht auf der Bodenfläche von 344m2 warum rechnet Elster die beiden Zahlen zusammen?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • marti1
      Neuer Benutzer
      • 12.09.2022
      • 4

      #3
      Hallo Charlie24,
      das Haus steht in Niedersachsen.
      Gruß, marti1

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Ich habe mir das Formular jetzt mal angesehen. Es werden sowohl auf Seite 1 der Anlage Grundstück wie auf Seite 2

        Summen gebildet. Auf Seite 1 - Angaben zum Grund und Boden steht ein Hinweis, dass hier nur Flurstücksflächen

        aufsummiert werden, auf Seite 2 wird die Gesamtsumme der Wohn- und Nutzflächen in Zeile 35 angezeigt. Wenn

        ich da 2 Wohnungen mit je 65 m² erfasse, werden mir 130 m² angezeigt. Ich finde da jetzt keinen Fehler.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • marti1
          Neuer Benutzer
          • 12.09.2022
          • 4

          #5
          Ich bekomme auch keine Fehlermeldung, mich irritiert nur die Endsumme von 474m2. Bedeutet das vielleicht, dass mein Flurstück eigentlich viel kleiner wie die 344m2 ist?
          Gruß, marti1

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            ... mich irritiert nur die Endsumme von 474m2
            Wo wird denn diese Endsumme angezeigt ? Da ich kein gültiges Aktenzeichen für Niedersachsen habe, kann ich nur einzelne Bereiche prüfen,

            nicht die gesamte Erklärung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4268

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wo wird denn diese Endsumme angezeigt ?
              Schuss ins Blaue: Indem beim Gebäude zusätzlich zur Wohnfläche von 130qm in Verkennung der Bedeutung von "Nutzfläche" die Fläche des Grundstücks von 344qm nochmals als Nutzfläche eingetragen wird? Dann kommt in Zeile 35 natürlich 474 raus.

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              • marti1
                Neuer Benutzer
                • 12.09.2022
                • 4

                #8
                Hallo Charlie24,
                habe den Grund gefunden. Bei Gebäude/Gebäudeteil, 1. Eintrag, Abschnitt 20 wird nach Wohnfläche gefragt und darunter nach Nutzfläche. Ich hatte bei Wohnfläche 130m2 eingetragen und bei Nutzfläche 344m2. Habe die 344m2 in der Nutzfläche entfernt und offen gelassen, jetzt stimmt alles. Trozdem vielen Dank,
                marti1

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45933

                  #9
                  ... und darunter nach Nutzfläche
                  Aber doch nur nach der Nutzfläche von Gebäuden, die keine Wohngebäude sind.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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