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Grundsteuerreform: Wie soll man in Berlin einen Tiefgaragenstellplatz eintragen?

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    Grundsteuerreform: Wie soll man in Berlin einen Tiefgaragenstellplatz eintragen?

    Könnte bitte jemand bestätigen, wie man in Berlin einen Tiefgaragenstellplatz eintragen soll, der sich im selben Gebäude wie eine Wohnung befindet? Die Hinweise im ELSTER-Portal sind leider nicht hilfreich / etwas verwirrend. Folgende Möglichkeiten sehe ich:

    a) Unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" gebe ich meine Wohnung mit Flur/Flurstück-Angaben ein und in der nächsten Zeile mein Tiefgaragenstellplatz mit den eigenen Flur/Flurstück-Angaben. Aufgrund des Anteils der Parkgaragenfläche (100/10000 von 1650 qm), berechne ich 16,5 qm und diesen Betrag füge ich der Gesamtsumme hinzu unter "Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks". Zusätzlich trage ich unter "Garagen- und Tiefgaragenstellplätze" eine 1 ein, da ich genau einen Tiefgaragenstellplatz besitze.

    ODER

    b) Ich gebe die Flur/Flurstück-Angaben für mein Tiefgaragenstellplatz nicht ein. Ich gebe nur unter "Garagen- und Tiefgaragenstellplätze", 1 ein. d.h. ich füge die qm des Stellplatzes nicht zur Gesamtsumme unter "Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks" hinzu.

    Kann bitte jemand bestätigen, welche dieser beiden Optionen richtig in Berlin ist?

    Liebe Grüße,
    Joe

    #2
    Option a ist zutreffend. Der mit dem Miteigentumsanteil an dem Stellplatz verbundene Anteil am Grund und Boden ist immer bewertungsrelevant.

    Der m²-Anteil am Grund und Boden kann kleiner oder größer sein als die Nutzfläche des Stellplatzes.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie24!

      Liebe Grüße,
      Joe

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        #4
        Wie soll man dann dieses Hilfetext zu Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks interpretieren?
        Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein. Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst; es ist ausreichend, auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 10 die Anzahl der zu ihrer Eigentumswohnung gehörenden Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen (hier: 1).

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          #5
          Hallo, gibt es in der Zwischenzeit eine Erkältung zu _dmx_ Rückfrage? Ich hake an der selben Stelle... Für Unterstützung wäre ich dankbar. Viele Grüße, Grundsteuerin

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            #6
            Wie soll man dann dieses Hilfetext zu Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks interpretieren?
            Nicht darüber grübeln ! Das ist ein sehr unglücklich gewähltes Beispiel, wo ausnahmsweise mit dem TG-Stellplatz kein eigener Miteigentumsanteil

            verbunden ist. Das kommt vor, ist aber die große Ausnahme. Mit Fläche ist außerdem die Nutzfläche gemeint, die im Bundesmodell im Ertragswertverfahren

            sowieso nicht erfasst wird, weil für jeden Stellplatz einheitlich eine monatliche Nettokaltmiete von 35,00 € veranschlagt wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Also ich finde den Text selbsterklärend. Aber in der Ausfüllhilde kannst es nochmals selber nachlesen. Den Ausfüllhinweis für Wohnungseigentum findest du hier:
              https://www.berlin.de/grundsteuer/be...#headline_1_11
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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