Grundsteuererklärung - Bayern

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  • Kentucky1953
    Neuer Benutzer
    • 13.09.2022
    • 6

    #1

    Grundsteuererklärung - Bayern

    Hallo,

    wohne in Bayern - In meinem Nebengebäude/Schuppen, insgesamt ca. 87 qm, sind 4 Räume durch Wände getrennt. Ein Raum wird als Garage genutzt ca. 18qm groß, in einem anderen Raum sind Winterreifen, Fahrräder, Autozubehör und Werkzeuge untergebracht. Kann ich diesen Raum auch als Garage definieren? Die anderen Räume werden für Gartengeräte etc. gebraucht. Dieses Gebäude wird sowohl als Garage als auch als Geräteschuppen etc. genutzt. Wieviel m² muss/kann ich hier in Bayern in die Grundsteuererklärung eintragen bzw. in Ansatz bringen? Ich frage deshalb, weil in Bayern wird eine Garage bis 50 m² und ein Nebengebäude bis 30 m² bei der Brechnung der Steuer nicht mitgerechnet. Danke
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Es ist bei Garagen nur die über 50 m² hinausgehende Nutzfläche einzutragen, sonst 0 m², bei anderen Nebengebäuden entsprechend über 30 m².

    Um ein Nebengebäude als Garage einzustufen, muss es als solche nutzbar sein, also z. B. ein Garagentor haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Kentucky1953
      Neuer Benutzer
      • 13.09.2022
      • 6

      #3
      Hallo und vielen Dank für die wirklich sehr schnelle Antwort. Ja das Gebäude hat ein Garagentor und es wird auch ein PKW darin abgestellt. Aber dieser Raum, in dem der PKW abgestellt wird hat nur 18 m². Darf ich für das komplette Gebäude trotzdem 50 m² abziehen?

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        ... sind 4 Räume durch Wände getrennt
        Du schreibst doch selbst, dass die Räume durch Wände getrennt sind. Und wenn es nur ein Garagentor gibt, kann wohl nur

        1 Raum als Garage genutzt werden. Beratung zur Steueroptimierung kannst du hier im Forum nicht erwarten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Kentucky1953
          Neuer Benutzer
          • 13.09.2022
          • 6

          #5
          Hallo und nein, ich habe hier nicht angefragt wegen Beratung zur Steueroptimierung, sondern einfach, weil mir nicht klar ist was genau ich bei Elster eintragen muss. Möchte halt keinen Ärger mit dem FA bekommen. Für mich ist das ein Mischgebäude, welches sowohl als Garage als auch Abstellgebäude für alles Mögliche dient. Deshalb meine Frage: wie viel m² muss ich bei Elster eingeben? Danke

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Meine Berechnung sieht so aus: 87 m² insgesamt - 18m² Garage = 69 m² sonstige Nebengebäude, davon bleiben 30 m² anrechnungsfrei,

            also wären 39 m² anzugeben. Anders sähe es aus, wenn du in einem der Räume Brennholz lagern würdest. Brennstofflager rechnen

            nach DIN 277 nämlich nicht zur Nutzfläche.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Kentucky1953
              Neuer Benutzer
              • 13.09.2022
              • 6

              #7
              Ok und vielen Dank, auch für den Tipp mit dem Brennstofflager. Jetzt kann ich die Erklärung fertigstellen und abschicken....

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              • Kentucky1953
                Neuer Benutzer
                • 13.09.2022
                • 6

                #8
                Hallo, da ist doch noch eine Frage aufgetaucht. Es geht ums Abrunden der m². Darf ich bei jedem Zimmer abrunden oder muss erst die Wohnfläche des gesamten Hauses ermittelt werden und dann bei der Gesamtsumme abgerundet werden?

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                • Hilfsprofi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.11.2021
                  • 519

                  #9
                  Abrunden immer erst zum Schluss.

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                  • Kentucky1953
                    Neuer Benutzer
                    • 13.09.2022
                    • 6

                    #10
                    Danke......

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