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Grundsteuererklärung Brandenburg: Tiefgarage nicht nutzbar

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    Grundsteuererklärung Brandenburg: Tiefgarage nicht nutzbar

    Unser Haus verfügt über eine direktanliegende Tiefgarage, welche allerdings nicht als solche genutzt wird, da unsere PKW schon mehrere Jahre aufgrund dieser Bauweise nicht reinpassen. Daher hat es sich so entwickelt, dass die Garage nun als Kellerraum genutzt wird. Muss diese nun dennoch als Garage angegeben werden?

    #2
    Ich glaube nicht, dass die individuelle Größe des eigenen PKW eine Rolle spielt. Oder betrifft die Nutzung als Keller die gesamte Garage ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja, das bezieht sich auf die ganze Garage. Ich habe das Haus so geerbt und mein PKW passte von Anfang an dort nicht rein, daher nutzen wir diesen Platz nun als Keller

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        #4
        Kellerräume gehören nicht zur Wohnfläche.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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