Unser Haus verfügt über eine direktanliegende Tiefgarage, welche allerdings nicht als solche genutzt wird, da unsere PKW schon mehrere Jahre aufgrund dieser Bauweise nicht reinpassen. Daher hat es sich so entwickelt, dass die Garage nun als Kellerraum genutzt wird. Muss diese nun dennoch als Garage angegeben werden?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung Brandenburg: Tiefgarage nicht nutzbar
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Ich glaube nicht, dass die individuelle Größe des eigenen PKW eine Rolle spielt. Oder betrifft die Nutzung als Keller die gesamte Garage ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Kellerräume gehören nicht zur Wohnfläche.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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