Bei dem Elsterformular werde ich nach Flurstück:Zähler und Nenner gefragt, Flurstück Zähler okay, Nenner steht bei mr 000, wird nicht anerkannt! Es sind nur Werte größer als 0 erlaubt. Was tuen?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Elster Flurstück Nenner
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Was tuen?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Einfach leer lassen
Beim Flurstück:Nenner ist grundsätzlich auch die Angabe von 000 zulässig und wird von Mein ELSTER nicht moniert.
Wenn man allerdings den Flurstück:Nenner bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:Nenner" einträgt dann ist da der Wert 0 natürlich nicht zulässig.
Ein Anteil an "Nichts" macht ja auch keinen Sinn.
Gruß
Sepp
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