Hallo, eine Frage bezüglich Grundsteuerreform. Wenn ein Stall Gebäude sich über mehrere Flurstücke streckt. Es sind nur kleine Gebäudeteile über die Grenze des nächsten Flurstücks. Muss ich den Teil des Gebäudes auf das jeweilige Flurstück angeben bei Elster? Gleicher Eigentümer und gleicher Bodenrichtwert.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuerreform
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Welches Bundesland ? Welche Art von wirtschaftlicher Einheit ? Land- und Forstwirtschaft oder Grundvermögen ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die Flächen, auf denen der Stall steht, rechnen zur Hofstelle und müssen in GW3 auch unter dieser Nutzung erklärt werden.
§ 234 Abs. 6 BewG: Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und
forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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