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Rechtliche Frage - darf Verwaltung beim Erstellen helfen, bis auf das Abschicken?

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    Rechtliche Frage - darf Verwaltung beim Erstellen helfen, bis auf das Abschicken?

    Hallo,

    meine Frage betrifft sicherlich auch andere. Als Beispiel: Eine Firma besitzt mehrere Grundstücke. Dürfen die Verwaltungsangestellten unter dem Elster-Account des Chefs/Eigentümers den Großteil der Arbeit beim Grundsteuerbescheid leisten? Also ... den bekannten großen Teil der Formulare ausfüllen, so dass der Eigentümer das zum Schluss nur kontrollieren, eventuell vervollständigen und dann eigenhändig abschicken kann? Diese Variante scheinen einige in Betracht zu ziehen. Eventuell auch kritisch, dass die Zugangsdaten dann von mindestens 2 unterschiedlichen Rechnern aus genutzt würden.

    Kann da jemand eine Aussage dazu machen?

    MfG

    #2
    Vergeliche das doch mal mit der Lohnabrechnung und der Lohnsteueranmeldung in großen Firmen. Das kann der Chef auch nicht allein machen, sondern beauftragt Arbeitnehmer damit. Wieso soll das bei firmeneigenen Grundstücken nicht gehen? Mit seinen eigenen Daten kann man doch machen, was man will.

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      #3
      Dass man rechtlich mit seinen Zugangsdaten - nicht Daten - alles machen kann, funktioniert nur so lange, wie keiner danach kräht und es keine Fehler oder Unregelmäßigkeiten gibt. Es handelt sich auch teilweise noch um Privatgrundstücke des Chefs, nicht nur um Firmeneigentum.

      Für mich ein Problem, dass die gleichen Zugangsdaten dann auf etlichen Rechnern kursieren.

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        #4
        Für mich ein Problem, dass die gleichen Zugangsdaten dann auf etlichen Rechnern kursieren.
        Ob man seine Zugangsdaten zu Mein ELSTER anderen Personen zur Verfügung stellt, muss jeder selbst wissen.

        Bei einem Organisationszertifikat für eine Firma ist das eher unproblematisch, bei einem persönlichen Zertifikat auf ID würde ich das nicht machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie, mittlerweile hat sich in dem Fall herausgestellt, dass die Grundstücke mehrheitlich nicht der Firma, sondern dem Inhaber persönlich gehören.

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            #6
            Letztlich ist der Datenübermittler (=Zertifikatsinhaber) für die Steuererklärung verantwortlich, wenn er sich nicht im Innenverhältnsi zum Bearbeiter was anderes hat unterschreiben lassen. Wer da erfasst und vorgearbeitet hat, ist dem FA egal. Dir geht es ja anscheinend eher darum, ob das wirklich zu deinen Arbeitsaufgaben gehört. Das musst du schon selbst mit deinem Chef klären.

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              #7
              Hi Kloebi, ich muss dich enttäuschen, ich bin nicht derjenige, ich verfolge das aber interessehalber aus der Distanz mit. Persönlich würde ich mich nicht darauf einlassen; ich habe mit meinem Kram zu tun.

              Der eventuell unwissende Datenübermittler muss ja nicht unbedingt der Zertifikatsinhaber sein. Unterm Strich ist allein derjenige verantwortlich, wie du schon schreibst. Selbst ein Schriftstück macht einen unbetuchten kleinen Mitarbeiter nicht gleich zum Verantwortlichen.

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                #8
                Hallo,

                Dürfen die Verwaltungsangestellten unter dem Elster-Account des Chefs/Eigentümers den Großteil der Arbeit beim Grundsteuerbescheid leisten?
                Wahrscheinlich dürfen sie das. Genauso wie Mitarbeiter im Personalbüro die Lohnsteueranmeldungen erstellen dürfen, oder die Mitarbeiter in der Buchhaltung die Umsatzsteuervoranmeldung. Und das, obwohl beide keine Steuerberater sind.
                Letztendlich verantwortlich ist in der Regel der Chef.

                Eventuell auch kritisch, dass die Zugangsdaten dann von mindestens 2 unterschiedlichen Rechnern aus genutzt würden.
                Nein, das ist überhaupt nicht kritisch - mache ich andauernd.
                Nur zur gleichen Zeit, das könnte vielleicht nicht gehen, keine Ahnung.

                Letztlich ist der Datenübermittler (=Zertifikatsinhaber) für die Steuererklärung verantwortlich,
                Das stimmt doch nicht. Verantwortlich ist derjenige, der die Erklärung abgeben muss. Über wessen Zertifikat er das macht (oder machen lässt) spielt keine Rolle.
                Erst wenn dieser behauptet, dass es nicht seine Erklärung sei kommt der Inhaber des Zertifikats ins Spiel. Und wie das dann rechtlich aussieht (etwa bezüglich irgendwelcher Fristen) muss man im Einzelfall betrachten.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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