Hallo,
meine Frage betrifft sicherlich auch andere. Als Beispiel: Eine Firma besitzt mehrere Grundstücke. Dürfen die Verwaltungsangestellten unter dem Elster-Account des Chefs/Eigentümers den Großteil der Arbeit beim Grundsteuerbescheid leisten? Also ... den bekannten großen Teil der Formulare ausfüllen, so dass der Eigentümer das zum Schluss nur kontrollieren, eventuell vervollständigen und dann eigenhändig abschicken kann? Diese Variante scheinen einige in Betracht zu ziehen. Eventuell auch kritisch, dass die Zugangsdaten dann von mindestens 2 unterschiedlichen Rechnern aus genutzt würden.
Kann da jemand eine Aussage dazu machen?
MfG
meine Frage betrifft sicherlich auch andere. Als Beispiel: Eine Firma besitzt mehrere Grundstücke. Dürfen die Verwaltungsangestellten unter dem Elster-Account des Chefs/Eigentümers den Großteil der Arbeit beim Grundsteuerbescheid leisten? Also ... den bekannten großen Teil der Formulare ausfüllen, so dass der Eigentümer das zum Schluss nur kontrollieren, eventuell vervollständigen und dann eigenhändig abschicken kann? Diese Variante scheinen einige in Betracht zu ziehen. Eventuell auch kritisch, dass die Zugangsdaten dann von mindestens 2 unterschiedlichen Rechnern aus genutzt würden.
Kann da jemand eine Aussage dazu machen?
MfG
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