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Zähler und Nenner bei Eigentümergemeinschaft einer Eigentumswohnung

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    Zähler und Nenner bei Eigentümergemeinschaft einer Eigentumswohnung

    Wir haben in einer Eigentümergemeinschaft eine Eigentumswohnung von 81,2 Quadratmetern. Davon gehören 50% mit als Vater und je 25% meinen beiden Kindern. Was muss ich als Zähler und Nenner eintragen?

    #2
    Was muss ich als Zähler und Nenner eintragen?
    Wo ? Bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen gebt ihr eure Anteile mit 1 und 2 bzw. 1 und 4 an, beim

    Anteil der Eigentumswohnung am Flurstück der Wohnanlage sind die Miteigentumsanteile gemäß Kaufvertrag

    bzw. Grundbuch einzutragen. Ohne Angabe des Bundeslands kann die Frage nicht präziser beantwortet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nochmals zum Thema Eigentümergemeinschaft bei einer Eigentumswohnung in Berlin. Siehe Beitrag von 16.42 Uhr In welche Spalte soll ich denn 1 und 2 bzw. 1 und 4 eintragen? Ich fülle so ein Formular das erste Mal aus.

      Kommentar


        #4
        In welche Spalte soll ich denn 1 und 2 bzw. 1 und 4 eintragen?
        In die Zeile 51 des Hauptvordrucks. Die steht am Ende des Eingabebereichs für die persönlichen Daten jedes einzelnen Eigentümers.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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