Ich bin alleinige Besitzerin eines Einfamilienhauses in Baden-Württemberg. Was muss ich bei der Zeile 11, Gemarkung bzw. Flurstück als Zähler und Nenner eintragen?
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Grundsteuer BW Zähler und Nenner Einfamilienhaus
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Bei einem Einfamilienhaus sind Zähler und Nenner jeweils 1, das gesamte Flurstück gehört zur wirtschaftlichen Einheit.
Mit deinem Alleineigentum hat das nichts zu tun.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wenn ich Zähler und Nenner 1 eintrage, dann zeigt es mir folgende 2 Fehlermeldungen an, die ich nicht zuordnen kann:
Auf der Anlage Grundstück wurde im Bereich Angaben zum Grund und Boden ein erstes (Teil-)Grundstück erklärt (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Flächenanteil des Flurstücks), für das der erste auf der Anlage Grundstück angegebene Bodenrichtwert gilt. Über die Angabe in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld "Enthalten in" wird die Zuordnung vorgenommen, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des jeweiligen Flurstücks zuzuordnen ist. Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück jedoch kein Flurstück angegeben, bei dem über die Angabe in Zeile 11 erklärt wurde, dass es ganz oder teilweise in der ersten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der erste erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist (es gibt kein Flurstück mit einem Eintrag in Zeile 11 des Hauptvordrucks bei dem im Feld "Enthalten in" der Eintrag "1 - erste Fläche" oder "3 - beiden Flächen" vorgenommen wurde). Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.- Hauptvordruck (GW1)
Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Sie müssen in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld "Enthalten in" angeben, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des aktuellen Flurstücks zuzuordnen ist. Wählen Sie bitte "1 -erste Fläche", wenn der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück in der ersten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der erste erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist. Wählen Sie bitte "2 - zweite Fläche", wenn der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist. Für den Sonderfall, dass der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil vom aktuellen Flurstück sowohl in der ersten als auch in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche enthalten ist und somit für diesen Flächenanteil teils der erste und teils der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, wählen Sie bitte "3- beiden Flächen" aus.
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In der Anlage Grundstück können in Zeile 4 (BW: dort anscheinend Zeile 3) bis zu zwei Flächen mit unterschiedlichen BRW angegeben werden, in der Praxis ist dies meist nur eine.
Im Hauptvordruck muss bei den Flurstücken jeweils in Zeile 11 neben der Angabe von Zähler und Nenner des Anteils an der wirt. Einheit noch im Pulldownmenü ausgewählt werden, ob das Flurstück zur ersten, zweiten oder beiden Flächen aus der Anlage Grundstück gehört. Das muss auch sein, wenn es dort überhaupt nur eine Fläche gibt. Hättest du den Sticky gelesen, hättest du das gewusst.Zuletzt geändert von multi; 14.09.2022, 11:48.
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