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Grundsteuerreform Flur Flurstücke NRW Köln

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    Grundsteuerreform Flur Flurstücke NRW Köln

    Hallo Zusammen,


    ich kümmere mich gerade für meine Schwiegermutter um die Grundsteuer und scheitere.
    Also Sie hat ein ETW in einer früheren Genossenschaftssiedlung, möchte damit sagen - es ist recht groß.

    Laut Kaufvertrag hat sie 503 / 100.000 Miteigentum an der Flur 41 (mit über 30 Flurstücken ) gesamt 17492,16 qm
    Neben ihrer Adresse steht im Grundbuch Flur 41, aber nur ein Flurstück

    GW2: Grund und Boden
    Meine Rechnung wäre jetzt 503/100.000 * 17492.16 = 88 qm (NRW, Köln)
    - Und ist meine Rechnung so richtig?

    GW1: Gemarkung bzw. Flurstück
    Aber muss ich jetzt alle Flurstücke aufführen oder nur das neben ihrer Adresse?

    Viele Dank :-)

    #2
    Aber muss ich jetzt alle Flurstücke aufführen oder nur das neben ihrer Adresse?
    Alle Flurstücke, an denen Miteigentumsanteile bestehen, müssen in GW1 eigentlich einzeln erfasst werden.

    Bei 30 Flurstücken ist das ein ziemlicher Aufwand, ich weiß.

    Man darf auch bei 87,9856 m² auf 87 m² abrunden.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 13.09.2022, 20:28.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort...
      Na dann habe ich ja viel zu tun mit den ganzen Flurstücken.

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        #4
        Guten Morgen,

        jetzt noch eine Nachfrage zu einem Tiefgaragenstellplatz

        Neben der Wohnung 503/100.000 ist hier noch eine Tiefgarage 20/100.000 vorhanden
        iteigentum an der Flur 41. (Grundbucheintragnummer ist die selbe)

        Kann ich dann einfach aufaddieren?
        523/100.000 * 17492.16 = 91,483 qm = 91 abgerundet

        Vielen Dank

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          #5
          Zitat von UrbanNa Beitrag anzeigen
          jetzt noch eine Nachfrage zu einem Tiefgaragenstellplatz

          Neben der Wohnung 503/100.000 ist hier noch eine Tiefgarage 20/100.000 vorhanden
          iteigentum an der Flur 41. (Grundbucheintragnummer ist die selbe)
          Wirklich im selben Grundbuchblatt? Üblich wäre eigentlich, dass in einem Grundbuchblatt das Eigentum vom Anteil x für die Wohnung an den Flurstücken F1 bis F30 und dann ein weiteres Grundbuchblatt mit einem Anteil y für die Tiefgarage an denselben Flurstücken.

          Die schlechte Nachricht ist: Dann wird alles doppelt erfasst, Flurstücke F1 bis F30 mit Grundbuchblatt 1 und Anteil x, dann nochmal F1 bis F30 mit Blatt 2 und Anteil y. Macht schon 60 :-(

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            #6
            multi Danke - du hast Recht es sind 2 vers. Grundbuchblattnr, aber immerhin ist der Bodenrichtwert gleich

            1.) Gemarkung beziehungsweise Flurstücke - 64 Einträge (32x Wohnung & 32x Garage)
            2.) Angabe zum Grund und Boden - hier kann ich aber aufaddieren oder? 523/100.000 * 17492.16 = 91
            3.) Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert bei Anzahl der Garagen 1 ein.

            Und die Daten der Garage trage ich dann unter: Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert ein
            Laufender nr des gebäudes (20)
            (Lageplan-)Nummer (10)
            Gebäudeart (12) - 16
            Baujahr (20)
            Bruttogrundfläche in m² (30)


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              #7
              Und die Daten der Garage trage ich dann unter: Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert ein
              Nein, nur die Anzahl der Stellplätze unter 5. Teilseite 2 !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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