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Grundsteuer: ETW und Garage auf 2 Flurstücken in NRW

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    Grundsteuer: ETW und Garage auf 2 Flurstücken in NRW

    Moin,

    ich versuche mich gerade an der Grundsteuererklärung für die ETW meiner Mutter und trotz der viele Beiträge oder eben wegen dieser bin ich mir nicht sicher was ich eintragen muss bzw. ob meine Annahme richtig ist.

    Das ist die Ausgangslage:

    Das Grundstück mit der ETW und der Garage gesteht aus 2 Flurstücken an denen ein Miteingentumsanteil von 68/906 für die Wohnung und 7/906 für die Garage besteht.
    Im Schreiben vom Finanzamt wird nur das Grundbuchblatt der Wohnung aufgeführt und erst im Grundbuchauszug konnte ich den Verweis auf das weitere Blatt sehen.

    Meine Annahme:

    1. Die beiden Flurstücke müssen in GW1 je 2 mal erfasst werden und zwar ein Mal mit dem Anteil 68/906 und ein Mal mit 7/906 und den dazugehörigen Grundbuchblattnummern.

    2. In GW2 "Angaben zu Grund und Boden" wird die Summe aus den obigen 4 Anteilen eingetragen also "68/906*Flurstück1" + "68/906 * Flurstück2" + "7/906 * Flurstück1" + "7/906 * Flurstück2"
    oder halt 75/906 * (Flurstück1 + Flurstück2)

    Was mich noch wundert ist, dass ich bei der Wohnung angeben, dass eine Garage dazu gehört und ich aber bereits Eingentumsanteile für diese Garage in der Berechnung enthalten habe. Ist das nun ein Denkfehler von mir?

    Vielen Dank für eure Hilfe und ich hoffe es ist nicht zu konfus.

    #2
    Ist das nun ein Denkfehler von mir?
    Deine Anteile am Grund und Boden sind eine Sache, die Bewertung deines Garagenstellplatzes (mit pauschal 35,00 € Nettokaltmiete monatlich)

    eine andere Sache. Beides ist bewertungserheblich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ok, damit ist das klar.

      Stimmen die Annahmen, dass ich sowohl die Wohungs- als auch die Garagenmiteingentumsanteile wie oben aufgeführt erfassen muss und dass ich das zweite Grundbuchblatt verwenden muss?

      Kommentar


        #4
        ... dass ich sowohl die Wohungs- als auch die Garagenmiteingentumsanteile wie oben aufgeführt erfassen muss
        Sicher, nachstehend ein Beispiel in Tabellenform.

        Tabelle_TG.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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